Der Generalbundesanwalt hält die Akten zum Hamburger NSU-Mord unter Verschluss. Die taz konnte nun Teile davon einsehen.

Die Aufarbeitung des Hamburger NSU-Mordes ist bis dato daran gescheitert, dass die Bundesanwaltschaft die dafür nötigen Akten unter Verschluss hält. Die taz konnte jetzt einen Teil dieser Unterlagen einsehen. Sie dokumentieren eine strukturelle Ignoranz gegenüber migrantischen Zeugen und Hinweisen auf ein rechtsextremes Tatmotiv.

Statt einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) einzurichten, hatte die Hamburgische Bürgerschaft mit rot-grüner Mehrheit beschlossen, die Ermordung Süleyman Taşköprüs durch den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) wissenschaftlich aufarbeiten zu lassen.

Noch im Februar vergangenen Jahres versicherte Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD): „Die Forschenden erhalten vollumfängliche Akteneinsicht – ganz wie ein Untersuchungsausschuss.“ Ein Versprechen, das sie eigentlich nicht geben konnte. Denn einige Akten darf nur der Generalbundesanwalt (GBA) freigeben. Und der entschied, die Akten unter Verschluss zu halten.

Die Dokumente umfassen 141 Handakten des Hamburger Landeskriminalamts (LKA) und der Staatsanwaltschaft, außerdem Unterlagen der bundesweiten Ermittlergruppen im NSU-Komplex. Es sind Tausende Seiten Ermittlungsakten über den kompletten Zeitraum von der Ermordung Süleyman Taşköprüs bis zur Selbstenttarnung des NSU.