Berlin (dpa/bb) - In Berlin gelten neue Regeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge an Unternehmen. Das Landesparlament hat bei seiner jüngsten Sitzung eine Überarbeitung des Vergabegesetzes beschlossen. Zu den wichtigsten Änderungen gehört die deutliche Anhebung der Schwellenwerte, die regeln, welche öffentliche Aufträge in einem vereinfachten Verfahren vergeben werden können. Diese Schwellenwerte wurden bei Liefer- und Dienstleistungsaufträge von 10.000 auf 75.000 Euro angehoben, für Bauleistungen sogar von 50.000 auf 500.000 Euro.Damit will die schwarz-rote Regierungskoalition die Vergabe öffentlicher Aufträge erleichtern und beschleunigen. Gleichzeitig soll die Tariftreueverpflichtung auf alle Aufträge ab 1.000 Euro ausgeweitet werden. Sie regelt, dass Unternehmer bei der Bewerbung um einen öffentlichen Auftrag versichern, ihre Beschäftigten nach Tarif zu bezahlen. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Dirk Stettner kritisierte, das Vergaberecht in Berlin sei bisher das wirtschaftsfreundlichste Deutschlands gewesen. Auch künftig müsse es Unternehmen möglichst leicht gemacht werden, öffentliche Aufträge zu bekommen. Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) sagte, die Anhebung der Wertgrenzen sei ein wichtiger Schritt - genau wie die Berücksichtigung der Tariftreue. „Starke Wirtschaft und gute Arbeit gehören zusammen. Das haben wir mit der Reform des Vergabegesetzes berücksichtigt.“ Gleichzeitig verabschiedete das Abgeordnetenhaus mit der schwarz-roten Mehrheit das Landesgaststättengesetz. Ein wesentliches Ziel ist, die Eröffnung von Gastro-Betrieben in Berlin schneller und unbürokratischer zu ermöglichen. Außerdem soll Außengastronomie auch nach 22.00 Uhr erleichtert werden. Scharfe Kritik von der Industrie- und HandelskammerKritik gab es nicht nur aus der Opposition, sondern auch aus der Wirtschaft: „Die Überarbeitung des Vergabegesetzes ist leider erneut ein Beispiel dafür, dass gut gemeint und gut gemacht nicht zwangsläufig dasselbe sind“, monierte Berlins IHK-Präsident Sebastian Stietzel. Mit der verabschiedeten Novelle werde die Situation verschärft - vor allem durch Absenkung der Wertgrenze für die Anwendung der Tarifbindung bei Liefer- und Dienstleistungen auf 1.000 Euro. Bisher lag sie bei 10.000 Euro.„Das wird im Ergebnis 80 Prozent der Berliner Unternehmen faktisch von öffentlichen Aufträgen ausschließen“, warnte Stietzel. Die Nicht-Tarifbindung sei Ausdruck der kleingewerblich und mittelständisch geprägten Berliner Wirtschaftsstruktur, nicht mangelnder Fairness.© dpa-infocom, dpa:260618-930-240552/2