Im Prozess um den Auto-Anschlag auf eine Demonstration in München mit zwei Toten muss der Angeklagte Farhad N. künftig während der Hauptverhandlung Fußfesseln tragen. Eine Richterin des Oberlandesgerichts ordnete die Maßnahme an, weil N. in der Untersuchungshaft in Stadelheim Anfang Mai randaliert haben soll. Das ist einer entsprechenden Verfügung zu entnehmen, die der SZ vorliegt.Aus Verärgerung – unter anderem darüber, dass ein Telefonat mit seiner Familie verkürzt worden sei – soll N. demnach gegen die Haftraumtür geschlagen sowie Bedienstete der Justizvollzugsanstalt (JVA) bedroht haben. Dabei soll er unter anderem gesagt haben, er werde die Mitarbeiter umbringen. Außerdem habe er die Bediensteten als Ungläubige bezeichnet. Es sei daher nicht auszuschließen, dass N. unvorhergesehen gewalttätig werde. Angesichts dessen seien die Fußfesseln nötig, eine mildere Maßnahme gebe es nicht.N. steht seit Januar vor Gericht, weil er am 13. Februar des vergangenen Jahres mit seinem Auto in eine Verdi-Demonstration gefahren war. 43 Menschen wurden dabei schwer verletzt, eine junge Mutter und ihre kleine Tochter starben. Der Generalbundesanwalt geht von einer islamistischen Gesinnung aus. Mehr als 20 Verhandlungstage gab es bislang, auf dem Zeugenstuhl saßen unter anderem die vielen Geschädigten des Anschlags. Sie berichteten in teils drastischen Schilderungen davon, wie sie den Anschlag erlebt haben, welche Verletzungen sie davongetragen haben und mit welchen Folgen sie auch mehr als ein Jahr später noch kämpfen.Der Angeklagte verfolgt die Aussagen meist regungslos, gelegentlich zucken die Muskeln in seinem Gesicht unkontrolliert. Geäußert hat er sich zu den Vorwürfen im Prozess bisher nicht. Am ersten Verhandlungstag jedoch streckte er immer wieder seinen rechten Zeigefinger zum Himmel. Die Geste gilt als Symbol für den Glauben an den einen Gott. Sie wird aber auch von Islamisten missbraucht.Nebenklageanwalt Onur Özata sieht im konkreten Fall des Attentäters von München ebenfalls einen Hinweis auf seine islamistische Gesinnung. Dass N. nun im Gefängnis Drohungen ausgestoßen habe, deute darauf hin, „dass er seine Haltung nicht reflektiert und seine Gesinnung nicht abgelegt hat“. Der Attentäter sei, so Özata, weiterhin der Auffassung, dass er von Ungläubigen umgeben sei, die er für wertlos halte. „Die Aussagen der Geschädigten haben überhaupt nichts bei ihm bewirkt.“Ob die Anordnung Auswirkungen auf den weiteren Verlauf des Prozesses und möglicherweise auch auf das Urteil hat, kann Özata nicht einschätzen. Für die Bewertung der Tat seien die Gesinnung und das Verhalten zum Tatzeitpunkt zentral. Dennoch könne auch das Verhalten nach der Tat durchaus gewürdigt werden. Insgesamt sind knapp 40 Verhandlungstage angesetzt, ein Urteil wird nach aktuellem Stand am 12. August erwartet.
Prozess um Anschlag auf Münchner Verdi-Demo: Angeklagter muss Fußfesseln tragen
Im Prozess um den Verdi-Anschlag in München muss der Angeklagte wegen Gewaltandrohungen Fußfesseln tragen. Der Anschlag forderte zwei Tote und viele Verletzte.






