PfadnavigationHomeRegionalesNordrhein-WestfalenLandtag ändert Gesetz: Mehr Durchgriff für OrdnungsbehördenStand: 15:13 UhrLesedauer: 3 MinutenDer Einsatz der Ordnungshüter auf der Straße ist nicht ungefährlich. In Nordrhein-Westfalen werden ihre Handlungsspielräume jetzt erweitert. (Archivbild)Quelle: Christoph Reichwein/dpaNordrhein-Westfalens Ordnungsbehörden dürfen künftig Aufenthaltsverbote verhängen und früher Bodycams einsetzen. Was das für Störer und für die Freiheit der Bürger bedeutet.Die kommunalen Ordnungsbehörden bekommen in Nordrhein-Westfalen mehr rechtliche Befugnisse: Künftig dürfen sie unter strengen Voraussetzungen Aufenthaltsverbote erteilen. Außerdem erhalten kleine und mittlere Kommunen die Möglichkeit, selbst Geschwindigkeitsüberwachungen an Gefahrenstellen durchzuführen. Das sieht das geänderte Ordnungsbehördengesetz vor, das der Düsseldorfer Landtag mit den Stimmen der schwarz-grünen Regierungsfraktionen verabschiedet hat. Die drei Oppositionsfraktionen von SPD, FDP und AfD enthielten sich.Was die wichtigsten Änderungen konkret bedeutenAufenthaltsverbote: Kommunalen Ordnungsbehörden wird es ermöglicht, Störern den Aufenthalt in einem genau definierten Bereich über einen längeren Zeitraum zu untersagen. Die Anordnung ist vom Amtsleiter schriftlich zu verfügen. Wenn nötig, darf die betreffende Person in Gewahrsam genommen werden, um das Verbot durchzusetzen und gefährliche Situationen frühzeitig zu entschärfen.Im Gesetzentwurf ist festgelegt: «Die Maßnahme erfordert eine Prognose-Entscheidung, nach der Tatsachen die Annahme rechtfertigen müssen, dass eine Person in einem bestimmten örtlichen Bereich eine erhebliche Gefahr verursachen wird.» Bloße Vermutungen reichten für einen solchen Eingriff in das Grundrecht auf Freizügigkeit nicht aus.Bislang durften die Ordnungsbehörden nur Platzverweise erteilen. «Dieses Instrument erweist sich jedoch oftmals als unzureichend, da es auf eine kurzfristige Wirkung abzielt und keine längerfristige Prävention ermöglicht», heißt es im Entwurf.Pre-Recording: Außerhalb von Wohnungen dürfen Bodycams von Ordnungskräften künftig automatisch kurzfristig Daten in einem Zwischenspeicher erfassen, bevor eine Situation eskaliert. «Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass der manuelle Start der Aufzeichnung in dynamischen Einsatzsituationen häufig zu spät erfolgt», begründeten die Regierungsfraktionen die Änderung. «Dies gilt in besonderem Maße bei plötzlichen tätlichen Angriffen, die ohne Vorwarnung oder vorgelagerte verbale Eskalation erfolgen.»
Landtag ändert Gesetz: Mehr Durchgriff für Ordnungsbehörden - WELT
Nordrhein-Westfalens Ordnungsbehörden dürfen künftig Aufenthaltsverbote verhängen und früher Bodycams einsetzen. Was das für Störer und für die Freiheit der Bürger bedeutet.









