Billiger bauen und schneller, das ist ein erklärtes Ziel der Bundesregierung. Um das zu erreichen, hat die Koalition gleich mehrere Neuerungen auf den Weg gebracht. Eines der wichtigsten: der „Gebäudetyp E“. E steht dabei für einfach. Bauministerin Verena Hubertz und Justizministerin Stefanie Hubig (beide SPD) haben dazu bereits ein Eckpunktepapier vorgelegt, das Justizministerium arbeitet nach eigenem Bekunden mit Hochdruck an einem entsprechenden Gesetzesentwurf: Ziel ist es, im Bürgerlichen Gesetzbuch einen Gebäudetyp-E-Vertrag zu verankern. Ein rechtssicheres Vertragswerk also, mit dem Bauherren und Baufirmen von den bislang „anerkannten Regeln der Technik“ abweichen können, ohne Regress befürchten zu müssen. Damit, so die Ministerien, könne man die Baukosten um zehn bis 20 Prozent senken.So einleuchtend das klingt, die Kritik an den Plänen reißt nicht ab: nicht weil die Idee falsch wäre, sondern der Weg. Gerade hat der Deutsche Anwaltsverein vor unrealistischen Erwartungen gewarnt. Der Gebäudetyp E mache das Bauen zwar zugänglicher, aber nicht weniger streitanfällig, im Gegenteil. „Die Hoffnung, damit die Zahl der Baurechtsstreitigkeiten zu senken, erfüllt sich nicht“, sagte Yannic Linnemann von der Arbeitsgemeinschaft Baurecht. Der von den Ministerien vorgelegte Entwurf lasse Schlüsselbegriffe wie einfacher Standard und zeitgemäße Gebrauchstauglichkeit undefiniert. Gerichte und Sachverständige müssten diese von Fall zu Fall bestimmen. Das dauere Jahre und koste Geld.Höher als nötigNach Einschätzung der Anwaltslobby ist es schon heute möglich, von den allgemein anerkannten Regeln der Technik abzuweichen, ohne dass damit automatisch ein Baumangel begründet würde. Die in der Bauwirtschaft weitverbreitete Annahme aber, dass Gerichte schon dann einen Mangel attestieren, wenn sich Bauunternehmen nicht an DIN-Normen halten, sei „nicht belastbar“. Trotzdem werde heute „vorsorglich höher gebaut als nötig“, was die Kosten treibe.Der Anwaltsverein weist zugleich auf ein „unterschätztes Haftungsrisiko“ durch den neuen Vertrag. So müssten Baufirmen sowohl Käufer als auch Mieter als auch Investoren umfassend informieren: über den reduzierten Standard, dessen Folgen und selbst die erwartete Kostenersparnis. Weiche dieser Wert erheblich ab, könne die Vereinbarung kippen.Konzept „verkopft“Die Anwälte stehen mit ihrer Kritik nicht allein. Olaf Demuth, frisch gewählter Präsident des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie (HDB), bezeichnete den Gebäudetyp-E im Mai im Gespräch mit der F.A.Z. als „verkopft“. Das Konzept werde nicht funktionieren, stattdessen würden Fachleute vor Gerichten darüber streiten, ob eine Anforderung nun zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik gehöre oder nicht.Nach Schätzung des Nationalen Normenkontrollrates (NKR) gibt es aktuell bis zu 1000 baurelevante DIN-Normen. Der Rat plädiert dafür, die wichtigsten dieser Normen in Leistungsstufen zu unterteilen und so in der untersten Stufe einen einfachen, zugleich rechtssicheren Baustandard zu schaffen. Wer in Deutschland einfacher und günstiger bauen möchte, brauche heute oft mehr Mut als jemand, der den höchsten Standard wählt, monierte der NKR-Vorsitzende Lutz Goebel Anfang Juni. Entscheidend sei, dass die DIN-Gremien jetzt tatsächlich einen einfachen Baustandard entwickeln.Es wäre nach seinen Worten ein Fehler, die heutigen Standards lediglich umzubenennen und als einfache Ausführung zu deklarieren. Stattdessen müssten alle Anforderungen kritisch hinterfragt werden: Was sei wirklich notwendig für Sicherheit und Gesundheit – und was nicht? Im Zweifel müssten Anforderungen abgesenkt werden oder vollständig wegfallen.In eine ähnliche Richtung geht ein Vorschlag von HDB-Präsident Demuth. Er forderte im Gespräch mit der F.A.Z. ein gesetzlich festgelegtes Referenzniveau, auch als Basis für die Förderprogramme des Bundes. Alles darüber hinaus könnten Bauherren und Bauunternehmen dann individuell vereinbaren.
Gebäudetyp E: Weniger Streit am Bau? Von wegen!
Mit dem neuen Gebäudetyp E will die Bundesregierung das Bauen einfacher machen. Doch die Kritik daran wächst. Der deutsche Anwaltsverein glaubt nicht, dass es weniger Bauklagen gibt – im Gegenteil.










