Pflege und Kosten: Sozialverträgliches Frühableben

Durch die Pflegereform könnte die Bemessungsgrenze für Angehörige neu festgelegt werden. Für die Kinder von heute ist das keine gute Nachricht.

Selbst Plätze in einfachen Pflegeheimen werden in Zukunft kaum noch erschwinglich sein

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W ie niedrig die Bemessungsgrenze bei der Zuzahlungspflicht von Kindern für die Pflege Angehöriger künftig sein soll, ist noch unklar. Klar ist hingegen, dass die aktuelle Grenze von 100.000 Euro Bruttojahresgehalt sinken wird. So sieht das jedenfalls die Pflegereform von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vor. Vielleicht fällt die Einkommensgrenze auch komplett. Wie sonst ist die Formulierung der „Rücknahme“ der Bemessungsgrenze zu verstehen?