Dass ein möglichst breit gefächertes Sortiment nicht nur Kunden anlockt, sondern auch Gewähr für geschäftlichen Erfolg ist, gilt selbst noch in Zeiten des boomenden Onlinehandels. Bestes Beispiel hierfür ist ein Kiosk mit Pizzeria in Schwabing. Denn dessen Inhaber hatte nicht nur die für einen Kiosk typischen Waren in seinem Angebot. In seiner kleinen Trattoria bot er auch ein vermeintliches Gericht mit der Bezeichnung „Spezial Pizza“ an.Bestellte man genau diese Pizza bei dem Kioskbetreiber, servierte der dann allerdings nicht eine Variante des italienischen Nationalgerichts, sondern Kokain. Davon hatten auch zwei Zivilpolizisten Wind bekommen, was dazu führte, dass sie sich den Kiosk einmal genauer ansahen und auch tatsächlich Drogen fanden. Der Kioskbetreiber wurde dafür jetzt von einem Strafgericht am Amtsgericht München wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und Cannabis zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Diese wurde zur Bewährung ausgesetzt.Bei ihrem Besuch der Lokalität war den Beamten zunächst aufgefallen, dass man in dem Kiosk auch SIM-Karten kaufen kann. Auf die Frage, ob man diese noch registrieren müsse, hatte der Inhaber geantwortet, dass er auch bereits registrierte besorgen könne. Das machte die Ermittler hellhörig. Denn der Verkauf solcher SIM-Karten ist nach dem Telekommunikationsgesetz verboten.Als einer der Beamten auf das SIM-Karten-Angebot hin zu dem Kioskbetreiber scheinbar anerkennend sagte, dass man bei ihm „ja alles bekommt“, entgegnete dieser lachend: „Ja, auch Weißes und Grünes“ – in der Drogenszene sind damit Kokain und Marihuana gemeint. Die Beamten orderten zum Schein zwei Gramm und forderten von dem Inhaber unbemerkt weitere Kollegen zur Verstärkung an. Bei der anschließenden Durchsuchung fanden sie schließlich drei Gramm Kokain und 53 Gramm Marihuana.Angesichts der erdrückenden Beweislage räumte der Kioskbetreiber in der Verhandlung vor dem Amtsgericht ein, dass er, wenn auch „nicht tausendmal“, so doch wiederholt Kokain und Marihuana aus seinem Kiosk heraus verkauft habe. Persönliche Probleme sowie der unerwartete Stress und die Belastung als selbständiger Geschäftsmann, so der Angeklagte, hätten dazu geführt, dass er kokainabhängig geworden sei.Dies alles wertete das Gericht zu seinen Gunsten, ebenso das Geständnis und die gezeigte Reue. Zu Lasten des Angeklagten spricht laut Urteil unter anderem, dass dieser mehrere Drogen parallel anbot und diese einen hohen Wirkstoffgehalt hatten und von besonders guter Qualität waren. Der Kiosk in Schwabing ist übrigens inzwischen pleite, der Betrieb eingestellt, das Urteil des Amtsgerichts (Az. 1111 Ds 366 Js 119675/26) rechtskräftig.