Die neue Grundsicherung sieht härtere Sanktionen vor. Das sei auch für Menschen mit Arbeit eine Bedrohung, sagt die Aktivistin Helena Steinhaus.
taz: Frau Steinhaus, am 1. Juli tritt die „neue Grundsicherung“ in Kraft. Was ist für Sie die krasseste Neuerung?
Helena Steinhaus: Am Einschneidendsten sind sicher die neuen Sanktionsmöglichkeiten, die, wie Arbeitsministerin Bärbel Bas es formuliert, „bis an die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen ausgeschöpft“ werden. Es gibt unterschiedliche Meinungen, ob man sich dann wirklich noch auf der zulässigen Seite der Grenze befindet. Wir sehen das kritisch, wenn man 100 Prozent der Leistungen einstellt – inklusive der Kosten der Unterkunft. Das wird vielleicht gar nicht so viele Leute betreffen, aber die Drohkulisse, die hier aufgebaut wird, trifft natürlich alle.
taz: Warum sind die neuen Regeln Ihrer Meinung nach verfassungswidrig?
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