Drei Monate, dann war die Sache oft vom Tisch. Wer in Berlin zu schnell fuhr, eine rote Ampel überfuhr oder im Halteverbot stand und danach wochenlang nichts von der Behörde hörte, konnte leise hoffen, dass die Verfolgung verjährt war. Vom 1. Juli an wird diese Hoffnung kleiner. Dann steigt die Verjährungsfrist für Verkehrsordnungswidrigkeiten von drei auf sechs Monate.Grundlage ist das Fünfte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, das der Bundestag im Mai beschlossen hat und das bereits im Bundesgesetzblatt steht. Die neue Frist ist in Paragraf 26 des Straßenverkehrsgesetzes verankert und gilt bundesweit. Betroffen ist das ganze Repertoire des Berliner Verkehrsalltags: Tempoverstöße, Rotlichtverstöße, zu wenig Abstand, das Handy am Steuer, der Parkverstoß.

Warum die Länder die Änderung wollten

Auf den Weg gebracht haben die Verlängerung die Bundesländer. In der Gesetzesbegründung steht, was Pendler und Polizisten in der Hauptstadt seit Jahren erleben: Die Bußgeldstellen kommen mit der Bearbeitung kaum hinterher. Es gibt mehr Fälle und aufwendigere Verfahren, aber zu wenig Personal. Drei Monate reichten vielerorts nicht, um ein Verfahren sauber abzuschließen, bevor es verjährte.Berlin ist dafür das Lehrstück. Die Stadt leistet sich eine einzige zentrale Bußgeldstelle, angesiedelt beim Polizeipräsidenten am Platz der Luftbrücke in Tempelhof. Anfang 2025 sprach der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Bodo Pfalzgraf, von einem „massiven Bearbeitungsstau“. Seit Oktober 2024 seien 50.000 Papieranzeigen aus dem ruhenden Verkehr liegen geblieben, sagte er dem Tagesspiegel. Grund sei ein Personaldefizit beim externen Dienstleister Atos, der die Knöllchen seit rund zwei Jahrzehnten einscannt. Zeitweise stemmten dort 15 Beschäftigte die Arbeit von früher 21.Die Polizei wiegelte gegenüber der Zeitung ab. Behördensprecher Florian Nath nannte eine Verjährung durch verzögertes Einscannen „nahezu auszuschließen“, Einnahmeverluste würden durch Priorisierung vermieden. Verkehrsverstöße verjährten ohnehin erst nach drei Monaten, das gebe genug Puffer. Genau diesen Puffer bekommt die Behörde nun geschenkt, doppelt so lang.