Quelle: dpa Bayern
15. Juni 2026, 17:01 Uhr
Das Neujahrsspringen fasziniert Jahr für Jahr. (Archivbild)
© Daniel Karmann/dpa
Das Neujahrsskispringen in Garmisch-Partenkirchen wird doch kein Fall fürs Gericht. Vor einem für diesen Dienstag angesetzten Gütetermin vor dem Landgericht München I haben sich der Deutsche Skiverband (DSV) und der für das berühmte Neujahrsspringen verantwortliche Skiclub Partenkirchen geeinigt. In dem Zwist war es um das Vertragskonstrukt zwischen DSV und dem Skiclub und die Einnahmenverteilung gegangen. Der Club hatte mehr Geld beansprucht.








