Die britische Regierung hat sich durchgesetzt: Das Verbot der propalästinensischen Protestgruppe »Palestine Action« in Großbritannien ist einem Berufungsgericht zufolge rechtens. Das Gericht in London gab dem Innenministerium nach einer zunächst anderslautenden Entscheidung im Februar damit recht. Das Verbot sei ein »gerechtfertigter und verhältnismäßiger« Eingriff in die Meinungsfreiheit, urteilten die Richter der Nachrichtenagentur PA zufolge.
Die Gruppe »Palestine Action« war im vergangenen Sommer von der britischen Regierung unter Premier Keir Starmer auf Grundlage eines Anti-Terror-Gesetzes als terroristische Vereinigung eingestuft und verboten worden. Zuvor waren Aktivisten auf einen Luftwaffenstützpunkt eingedrungen und hatten Flugzeuge der Royal Air Force mit Farbe besprüht.Die Richter am High Court urteilten im Februar dieses Jahres dann, dass das Verbot der Gruppe gemäß den Terrorismusgesetzen rechtswidrig sei. Die Regierung legte jedoch Berufung ein, sodass das Verbot bis zur Prüfung der Berufung vorerst weiterhin in Kraft blieb – und nun bestehen bleibt.
»Wir erkennen an, dass das Verbot einer Organisation wie »Palestine Action« höchst umstritten ist«, sagte die Vorsitzende Richterin Sue Carr laut der Nachrichtenagentur PA. Dennoch dürfe man nicht die Tatsache übersehen, dass die Gruppe offen zu Gewalt aufrufe, die Terrorismus gleichkomme. »Palestine Action« habe wiederholt Gewalt und Sachbeschädigungen als Teil ihrer Strategie eingesetzt.Die Mitbegründerin der Gruppe, Huda Ammori, kündigte bereits an, Berufung beim Supreme Court einlegen zu wollen »und, falls nötig, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen«.













