ErklärtDie EU reformiert ihr Asylsystem: Das bedeutet der Migrationspakt für die SchweizMit dem EU-Migrationspakt tritt die grösste Reform des europäischen Asylsystems seit der Flüchtlingskrise von 2015 in Kraft. Die wichtigsten Fragen und Antworten.12.06.2026, 16.48 Uhr3 LeseminutenDie Reform ist eine Reaktion auf die Flüchtlingskrise von 2015.Dylan Martinez / ReutersInhaltsverzeichnisWas ist der neue EU-Migrationspakt?Was bedeutet die Reform für die Schweiz?Was ändert sich ab dem 12. Juni 2026 konkret?Welche Schwierigkeiten gibt es bei der Umsetzung?Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Was ist der neue EU-Migrationspakt?Der Pakt ist eine umfassende Reform des europäischen Asylsystems. Er soll die Verfahren an den Aussengrenzen vereinheitlichen, die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten verbessern und die Verantwortung im Asylbereich gerechter verteilen. Ab dem 12. Juni 2026 gelten die neuen EU-Regeln.Die Reform ist eine Reaktion auf die Flüchtlingskrise von 2015, als zahlreiche Mitgliedstaaten überfordert waren und sich die EU über Jahre nicht auf gemeinsame Regeln einigen konnte. Vor allem die Verteilung von Asylsuchenden und die Situation der Staaten an den Aussengrenzen führten immer wieder zu Konflikten.Der Pakt versucht, die gegensätzlichen Interessen miteinander zu verbinden. Staaten an den Aussengrenzen erhalten mehr Unterstützung bei der Bewältigung von Migration. Im Gegenzug werden die Kontrollen an den Grenzen verschärft und Asylverfahren beschleunigt.Was bedeutet die Reform für die Schweiz?Die Schweiz ist zwar nicht Mitglied der EU, beteiligt sich aber am Dublin-System und an Teilen der europäischen Asylzusammenarbeit. Deshalb wirken sich Änderungen des EU-Asylrechts auch auf die Schweiz aus. Der Bundesrat hat entschieden, die für Schengen und Dublin relevanten Bestandteile des Pakts zu übernehmen.Für die Schweiz bedeutet dies insbesondere einen intensiveren Datenaustausch, neue Registrierungs- und Identifikationsverfahren sowie Anpassungen bei der Zusammenarbeit mit anderen europäischen Staaten. Grundsätzlich bleibt das Dublin-Prinzip bestehen: Für ein Asylgesuch soll weiterhin in erster Linie jener Staat zuständig sein, den eine Person zuerst betreten hat.Ob die Reform die Schweiz spürbar entlastet, ist allerdings umstritten. Befürworter erwarten besser koordinierte Verfahren und eine stärkere Kontrolle der Migration an den EU-Aussengrenzen. Kritiker verweisen darauf, dass die tatsächlichen Auswirkungen von der Umsetzung in den Mitgliedstaaten und von den künftigen Migrationsbewegungen abhängen werden.Was ändert sich ab dem 12. Juni 2026 konkret?Neu ist zunächst ein verpflichtendes Verfahren an den Aussengrenzen. Personen, die ohne Einreiseerlaubnis in die EU gelangen, werden registriert, ihre Identität überprüft und ihre Daten in europäischen Datenbanken erfasst. Anschliessend wird entschieden, ob ihr Asylgesuch in einem regulären Verfahren oder in einem beschleunigten Grenzverfahren behandelt wird.Für bestimmte Gruppen von Asylsuchenden sollen die Verfahren deutlich schneller abgeschlossen werden. Wer nur geringe Aussichten auf Schutz hat, kann bereits an der Aussengrenze einen negativen Entscheid erhalten und rascher rückgeführt werden. Menschen mit guten Chancen auf Asyl sollen dagegen schneller in ein ordentliches Verfahren gelangen.Zudem wird ein neuer Solidaritätsmechanismus eingeführt. Mitgliedstaaten, die besonders viele Asylsuchende aufnehmen, können Unterstützung von anderen EU-Ländern verlangen. Diese können entweder Personen übernehmen oder finanzielle und operative Hilfe leisten. Künftig soll kein Mitgliedstaat allein die Folgen hoher Migrationszahlen tragen müssen.Ausgebaut werden auch die gemeinsamen europäischen Datenbanken. Behörden sollen Informationen über Einreisen, Asylgesuche und Rückführungen einfacher austauschen können, um Mehrfachgesuche und unerlaubte Weiterreisen innerhalb Europas besser nachzuverfolgen.Welche Schwierigkeiten gibt es bei der Umsetzung?Die grösste Herausforderung liegt darin, dass die Reform zwar beschlossen ist, ihre praktische Umsetzung aber noch nicht überall abgeschlossen ist. Mehrere Mitgliedstaaten haben die erforderlichen Gesetze, Verwaltungsstrukturen und technischen Systeme noch nicht vollständig aufgebaut.Besonders anspruchsvoll ist die Einführung neuer IT-Systeme für die Registrierung und Nachverfolgung von Migrantinnen und Migranten. Auch der Aufbau der Infrastruktur für die neuen Grenzverfahren, etwa Unterbringungs- und Hafteinrichtungen an den EU-Aussengrenzen, kommt in mehreren Staaten langsamer voran als geplant. Betroffen sind laut einem Bericht der EU-Kommission von Anfang Mai nicht nur Grenzstaaten, sondern auch wichtige Mitgliedstaaten wie Deutschland, Italien, Spanien oder Polen.Hinzu kommen politische Widerstände. Einige Regierungen, beispielsweise Ungarn, lehnen zentrale Elemente des Pakts weiterhin ab. Insbesondere den Solidaritätsmechanismus, der eine Unterstützung besonders belasteter Staaten vorsieht. Ob die Mitgliedstaaten die neuen Vorgaben tatsächlich und dauerhaft umsetzen, gilt deshalb als entscheidender Test für den Erfolg der Reform.Passend zum Artikel