Es war exakt 6.24 Uhr, als der Gastronom Ernesto C. (Name geändert) am Morgen des 22. August vergangenen Jahres unsanft aus dem Schlaf gerissen wurde. Polizeibeamte hatten die Türe seiner Münchner Wohnung mit Gewalt aufgebrochen. Denn sie hatten den 46-Jährigen im Verdacht, er handle mit Drogen. Als die Beamten C. erklärten, dass er vorläufig festgenommen sei, soll er einen „erschrockenen Laut“ von sich gegeben haben. Das berichtete jetzt einer der Kriminalbeamten, der an jenem Morgen bei dem Einsatz mit dabei war, im Prozess gegen den Gastronomen. Der Wirt muss sich seit Anfang Juni vor dem Landgericht München I verantworten.In C.s Wohnung fanden die Ermittler allerdings gerade mal knapp 31 Gramm Kokaingemisch. Gegen 8.20 Uhr am Vormittag jenes 22. August nahmen die Beamten jedoch auch noch das Lokal unter die Lupe, dessen Pächter der 46-Jährige damals war. Es handelt sich dabei um das Vereinsheim eines bekannten Sportclubs im Landkreis München. Dort entdeckten Kriminalpolizisten in der Küche nicht weniger als knapp drei Kilogramm Kokain, abgepackt und portioniert in verschiedenen Mengen.In unmittelbarer Nähe der Drogen lagen zudem eine Schreckschusspistole sowie ein Teleskopschlagstock. Ernesto C. kam in Untersuchungshaft. An diesem Freitag verurteilte die 9. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Christian Daimer den 46-Jährigen wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren und drei Monaten.Mit der verhängten Strafe blieb das Gericht sehr weit unter dem Antrag, den die Vertreterin der Staatsanwaltschaft bei ihrem Plädoyer am vorletzten Verhandlungstag am vergangenen Montag gefordert hatte – nämlich zehn Jahre Haft. Die Höhe des Strafantrags habe die Kammer „etwas überrascht“, sagte Richter Daimer bei seiner Urteilsbegründung. Denn im Vergleich zu anderen, ähnlich gelagerten Fällen, stünde eine zehnjährige Gefängnisstrafe in keinem Verhältnis.Ernesto C.s Verteidiger, Rechtsanwalt Tim Weller, hatte in seinem Plädoyer indes kein konkretes Strafmaß beantragt. Gleichwohl bat er das Gericht, am unteren Rand der Strafe zu bleiben, die das Gesetz für bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vorsieht. Der Strafrahmen reicht von fünf bis 15 Jahren.Ernesto C. erklärte zum Auftakt des Prozesses, die Schreckschusspistole habe er zuletzt an Silvester benutzt, und der Teleskopschlagstock gehöre ihm nicht, sondern einem Tellerwäscher, den er diesem abgenommen habe. Auch das Kokain, das in seinem Lokal gefunden worden sei, so der Gastronom, sei nicht seines gewesen, sondern habe einem Freund gehört. Dieser, so C., habe ihm vorgeschlagen, dass er die Droge in dem Vereinslokal für ihn verstecken solle. Im Gegenzug habe er sich etwas davon nehmen dürfen. Doch selbst wenn dies alles zutreffen sollte, ändere das nichts an dem schwerwiegenden Vorwurf des bewaffneten Handeltreibens, stellte das Gericht fest.Mit der verhängten Strafe von fünf Jahren und drei Monaten habe er erreicht, was er habe erreichen können, sagte Richter Daimer zu C.s Verteidiger und fügte hinzu, sein Mandant sei gut beraten, das Urteil anzunehmen. Nach einer kurzen Unterredung mit Ernesto C. stimmte dieser schließlich zu und verzichtete somit auf eine Revision.