Schon im Verlauf des ersten Vorstellungsgesprächs für eine neue Wohnung stellen manche Interessenten dem Vermieter oder der Vermieterin diese rhetorische Frage: „Könnte es sein, dass Sie die Wohnung in den nächsten Jahren für sich selbst oder für Ihre Familie brauchen?“ Weil sie gebrannte Kinder sind und in der Vergangenheit schon mal wegen einer Eigenbedarfskündigung ausziehen mussten. Der Vermieter wird immer mit „Nein“ antworten. Denn man kann das schlichtweg zu dem Zeitpunkt nicht wissen und möchte Bewerberinnen und Bewerber nicht mit einem „Vielleicht“ verprellen.
Eigenbedarfskündigung: Wann ist sie zulässig und wann nicht?
Wenn Vermieter Eigenbedarf anmelden, müssen Mieter nicht in jedem Fall ausziehen. Manchmal ist direkt erkennbar, dass etwas faul ist.








