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Die Mieter dürfen in der Wohnung in Berlin bleiben. Für die Kündigung fehlt dem Vermieter ein konkreter Nutzungswille. Er muss den Bedarf belegen.
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Die Mieter dürfen in der Wohnung in Berlin bleiben. Für die Kündigung fehlt dem Vermieter ein konkreter Nutzungswille. Er muss den Bedarf belegen.

Braucht ein Vermieter die Wohnung für sich oder nahe Verwandte, darf er wegen Eigenbedarf kündigen. Dagegen wehren sich Mieter…

Eine Berliner Eigentümerin wurde von ihren Mietern erfolgreich auf die Rückzahlung von zu viel gezahlter Miete verklagt. In…

Wieder sind Vermieter in Karlsruhe abgeblitzt. „Legitim“, „geeignet“ und „erforderlich“ finden die Verfassungsrichter die…

Das Vermieten möblierter Wohnungen bietet einen Ausweg gegen strenge Mietpreisregeln. Doch daran rüttelt die Politik. Vor allem…

Mietverträge können durch Klauseln eine stillschweigende Verlängerung ausschließen. Ein Vertragsausstieg schützt nicht vor…

Von mit Bett, Tisch und Küche möblierten Apartments profitiert, wer eine kurzzeitige Bleibe sucht. Und der Vermieter. Wem könnte…