Weil US-Präsident Donald Trump Abgeordnete seiner eigenen Partei verärgert hat, läuft am Freitag die als Section 702 bekannte Rechtsgrundlage für wesentliche Teile der digitalen US-Spionage aus. Diese Teile des Auslandsüberwachungsgesetzes FISA (Foreign Intelligence Surveillance Act) werden seit fast zwei Jahrzehnten mit beschränkter Laufzeit beschlossen und dann stets verlängert. Doch diesmal ist die Verlängerung gescheitert. Trotzdem ist unwahrscheinlich, dass sich US-Dienste der durch Abschnitt 702 gestatteten Spionage enthalten.

Führende Republikaner haben öffentlich ihrer Hoffnung Ausdruck verliehen, dass Trump einen Erlass unterschreibt, der NSA & Co befiehlt, weiterzumachen. Rechtmäßig ist das nicht, in der Praxis funktioniert es aber. Mit so einem Erlass hat die Sache auch begonnen: Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 ordnete der damalige US-Präsident George W. Bush heimlich neue Überwachungsmethoden an. Das wurde 2005 ruchbar; 2007 schaffte das US-Parlament übergangsweise eine Rechtsgrundlage, die dann ebenfalls kurzzeitig auslief, bevor sie 2008 durch Abschnitt 702 ersetzt wurde.

Grundsätzlich soll er den Geheimdiensten erlauben, wahrscheinlich im Ausland befindliche Nicht-US-Personen nach Belieben auszuhorchen. Unter anderem greift die NSA (National Security Agency) dazu an den Backbones den gesamten Internetverkehr ab ("Upstream"), zudem holt sie sich von den großen Diensteanbietern direkt Daten ("Prism"). Die Informationen landen in einer Datenbank, die dann verschiedenen Teilen der US-Geheimdienste zur Verfügung steht. Seit 2017 können, nach chinesischem Vorbild, auch Dritte dazu gezwungen werden, die Spionage zu unterstützen.