Das Landgericht Frankfurt hat am Donnerstag fünf Männer wegen ihrer Beteiligung an der international agierenden Drogenbande „Die Firma“ zu Freiheitsstrafen zwischen sechs und 15 Jahren verurteilt. Darüber hinaus ordnete die Kammer die Einziehung von Wertersatz in Höhe von fast zwei Millionen Euro an. In drei der fünf Fälle ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.Nach Überzeugung des Gerichts gehörten die Angeklagten zu einer professionell organisierten Drogenbande, die seit 2020 mehr als eine Tonne Kokain sowie erhebliche Mengen Cannabis im Wert von mehr als 25 Millionen Euro vertrieben haben soll. Die Drogen wurden demnach mit speziell präparierten Schmuggelfahrzeugen aus dem Ausland nach Deutschland gebracht und anschließend in Frankfurter Wohnungen gelagert. Von dort aus wurden sie in Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Bayern sowie in weitere europäische Länder weiterverteilt.Die fünf Männer im Alter zwischen 38 und 57 Jahren waren in unterschiedlichen Rollen an dem System beteiligt. Die höchste Strafe von 15 Jahren erhielt ein Mann, der als „rechte Hand“ der Führungsebene galt und wesentliche organisatorische Aufgaben übernommen hatte. Er nahm Drogenbestellungen entgegen und koordinierte die Kurierfahrer. Ebenfalls verurteilt wurden zwei Kurierfahrer, die für den Transport der Betäubungsmittel eingesetzt waren.Richter hob Milde des Urteils hervorEin weiterer Angeklagter war für die Lagerung des Kokains zuständig. Er verwahrte die Drogen und gab sie an Abnehmer sowie an die Kurierfahrer aus. Ein anderer Mann fungierte als eine Art „Kassenwart“ der Organisation. Seine Aufgabe bestand darin, Drogengelder entgegenzunehmen, zu zählen und an andere Mitglieder der Gruppierung weiterzuleiten.In der rund anderthalbstündigen Urteilsbegründung hob der Vorsitzende Richter mehrfach hervor, dass die verhängten Strafen vergleichsweise milde ausgefallen seien. Zum Vergleich verwies er auf ein Urteil gegen eine junge Brasilianerin, die er vor zwei Monaten wegen eines einmaligen Kokainschmuggels zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt habe. Das gesetzliche Mindestmaß für eine solche Tat liege bei fünf Jahren. Mit Blick auf die Angeklagten sagte der Richter: „Ich werde Ihnen das so lange vorbeten, bis es Ihnen zum Hals heraushängt.“Als strafmildernd wertete das Gericht insbesondere die umfassenden Geständnisse aller fünf Angeklagten sowie ihr kooperatives Verhalten während des Verfahrens. Zudem habe bei keinem der Männer Fluchtgefahr bestanden. Einer der Verurteilten sei sogar freiwillig mit einem Bus von Österreich nach Deutschland gereist, um sich festnehmen zu lassen.Berücksichtigt wurden außerdem die Belastungen während der einjährigen Untersuchungshaft. Bei zwei Angeklagten seien zusätzliche persönliche Umstände hinzugekommen: Während der Haftzeit erkrankte die Ehefrau eines Mannes schwer, ein anderer wurde Vater eines Sohnes.Trotz dieser strafmildernden Aspekte hob der Richter die hohe Professionalität und die klare Organisationsstruktur der Bande hervor. Die Gruppe habe den Drogenhandel arbeitsteilig und systematisch betrieben. Zum Abschluss seiner Ausführungen richtete er deutliche Worte an die Verurteilten: „Sie konnten das vielleicht verdrängen, weil Sie es nicht mitbekamen, aber ich hoffe, Sie wissen heute, welches Leid Sie durch Ihren Handel auf den Straßen in der ganzen Welt verursacht haben.“