Streit um Gustav Klimts wiederentdecktes Frauenporträt in WienDas verlorengeglaubte «Bildnis Fräulein Lieser» mit einem Schätzwert von 30 bis 50 Millionen Euro sollte in Wien einen neuen Besitzer finden. Nun klagt eine Erbin aus New York.Sabine B. Vogel, Wien10.06.2026, 05.30 Uhr3 LeseminutenBlick auf das «Bildnis Fräulein Lieser» von Gustav Klimt während der Vorbesichtigung anlässlich der Auktion im April 2024 in Wien.Eva Manhart / APA / KeystoneEs hätte das Glückslos für das kleine Wiener Auktionshaus Im Kinsky werden sollen – und entwickelte sich alsbald zum Albtraum: Im Frühling 2024 sollte ein lange verschwunden geglaubtes, grossformatiges Gemälde eines Frauenporträts von Gustav Klimt aus österreichischem Privatbesitz unter den Hammer kommen. Es zeigt eine junge Frau, die bis heute nicht zweifelsfrei als Mitglied der jüdischen Wiener Industriellenfamilie Lieser identifiziert wurde. Sie steht in türkisfarbenem Gewand vor flammend rotem Hintergrund.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Klimt hatte das Gemälde 1917 begonnen, durch seinen Tod 1918 blieb es unvollendet. In den 1930er Jahren wurde die Familie Lieser von den Nationalsozialisten verfolgt, enteignet, deportiert und ermordet. Das Schicksal des Bildes geriet in den Hintergrund. Über Jahrzehnte war es nur durch die historische Schwarz-Weiss-Fotografie einer Ausstellung im Jahr 1925 bekannt und galt als verloren.Auf 50 Millionen geschätztUmso grösser war die Überraschung, als das Werk 2024 plötzlich wieder auftauchte. Sofort gab es Fragen zur Provenienz. Wem gehörte «Fräulein Lieser» in der Ära am Ende der Ersten Republik, während der NS-Zeit und in der Nachkriegszeit? Diese Phasen sind entscheidend, weil die Familie Lieser von Vermögensentzug betroffen war. Das Auktionshaus reagierte auf die lückenhafte Provenienz und traf zwischen den damaligen Eigentümern und bekannten Rechtsnachfolgern der Familie Lieser präventiv eine Einigung nach den Washington Principles. Diese fordern, im Fall von NS-verfolgungsbedingtem Entzug von Kulturgut faire Lösungen zu suchen.Die offizielle Schätzung des Auktionshauses für das Klimt-Porträt lag bei 30 bis 50 Millionen Euro. Manche Marktbeobachter hatten sogar bis zu 70 Millionen Euro für «Fräulein Lieser» als realistisch betrachtet. Am 24. April 2024 wurde das Werk versteigert. Der Zuschlag erfolgte bei 30 Millionen Euro. Es war das teuerste jemals in Österreich versteigerte Kunstwerk. Der Käufer war ein Bieter aus Hongkong. Allerdings war die Rechtslage nach wie vor unsicher. Das erklärt auch das Auktionsergebnis im Bereich des unteren Schätzpreises.Erbrechtliche FragenAm Tag vor der Versteigerung meldete sich Patricia Leahy als weitere Erbin, die nicht berücksichtigt worden war. Versuche einer Einigung scheiterten. So hat «Fräulein Lieser» zwar einen Zuschlagspreis, aber gegenwärtig keinen unbestrittenen Eigentümer, denn der Verkauf wurde laut jetzigem Kenntnisstand nicht vollzogen, sondern später rückabgewickelt.Nun hat Patricia Leahy in New York eine Klage auf Rückgabe von Klimts «Fräulein Lieser» eingebracht. Sie zweifelt die gesamte Geschichte um das Bild an: Das Porträt zeige tatsächlich Margarethe Lieser, die Tochter von Adolf Lieser – deren Nachfahrin sie als Urenkelin sei. Diese Identität sei aber bewusst relativiert, der Name aus dem Titel entfernt worden. Denn wenn Adolf Lieser der Auftraggeber und Eigentümer gewesen sei, sei sie direkte Erbin.Selbst wenn sich diese Familienlinie als einwandfrei nachweisen lässt, muss gezeigt werden, welche konkreten Rechte für die Klägerin aus dieser Abstammung heute noch ableitbar sind. Hat sie als Nachkomme Anspruch auf den Vermögensgegenstand? Gemäss einem Bericht im Wiener «Standard» hatte Patricia Leahys Grossvater Hans Lieser seinem Sohn, der Patricias Vater war, testamentarisch nur den Pflichtanteil des Erbes zugesprochen, der ihm bereits zu Lebzeiten zugekommen war.Erbrechtlich besteht also wohl kein Anspruch auf eine Herausgabe des Bildes, allenfalls eine pflichtteilsergänzende Geldzahlung, die bei allen Erben ihres Grossvaters Hans Lieser einzuklagen wäre. So haben sich die Vorgänge um Klimts «Fräulein Lieser» mittlerweile von einem Raubkunstfall zu einem komplexen erbrechtlichen Fall mit restitutionsrechtlichen Fragen entwickelt.Passend zum Artikel