Alt, betagt, verwirrt – und dann kommt die Kesb? Wie solche Fälle wirklich ablaufenBeistandschaften im Alter sind längst Normalität. Drei Wege, wie sich Betroffene darauf vorbereiten können.09.06.2026, 16.50 Uhr5 LeseminutenUrteilsunfähig im Alter – das Thema ist noch immer für viele ein Tabu.Constantinis / E+ / GettyAls die Spitex-Pflege die Tür zu Herrn Müllers Wohnung öffnet, schlägt ihr Rauch entgegen. In der Küche brennt auf dem Herd eine Pfanne. Rundherum: Verwahrlosung. Herr Müller selbst – 80-jährig, keine Angehörigen, kaum Kontakte zur Aussenwelt – schläft. Er hat offensichtlich viel getrunken, zu viel. Als er geweckt wird, ist er desorientiert, kann sich kaum an etwas erinnern.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Die Spitex ruft die Sanität, die den Herrn ins Spital bringt, mit Verdacht auf eine Rauchvergiftung. Dort will Herr Müller von Hilfsangeboten, einem Entzug, einer Abklärung seiner Gedächtnisprobleme nichts wissen. Er will bloss nach Hause.Doch da, so finden die Ärzte, wäre er nicht sicher. Er könnte nicht für sich selbst sorgen, würde sich und andere gefährden. Gegen seinen Willen weisen sie Herrn Müller in eine Psychiatrie ein, per fürsorgerischer Unterbringung. Und sie alarmieren die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb), die für Fälle wie diesen zuständig ist.592 Mal hat die Kesb der Stadt Zürich, die grösste der Schweiz, vergangenes Jahr Schutzmassnahmen für Erwachsene angeordnet. 4885 Zürcherinnen und Zürcher waren Ende 2025 von einer Kesb-Massnahme betroffen. Gemessen an der Bevölkerung ist die Anzahl Massnahmen in den letzten zehn Jahren stabil, mit leicht steigender Tendenz. Klar am häufigsten werden Beistandschaften bei über 75-Jährigen verfügt.Dass das Alter einem die Kräfte, das Gedächtnis, die Eigenständigkeit nimmt – das ist eine Angst, die viele haben. Dass dann die Kesb kommt und einem die Macht über das eigene Leben nimmt – auch diese Angst gibt es noch immer.Seit nunmehr 13 Jahren existiert die Behörde. Beistandschaften für Erwachsene sind in dieser Zeit zur Normalität geworden. Einer Normalität allerdings, mit der man sich als betagte Person nur ungern befasst – und um die sich so einige Mythen ranken.«So viel wie nötig, so wenig wie möglich»Auch Herr Müller, der eigentlich anders heisst, will von den Kesb-Angestellten bei ihrem ersten Besuch nichts wissen. Er will weder in der Psychiatrie bleiben noch anerkennen, dass er medizinische Hilfe braucht. Die Kesb verlängert deshalb die Unterbringung in der Klinik – und macht sich dann daran, eine langfristige Lösung zu suchen.«So viel wie nötig, so wenig wie möglich»: Nach dieser Maxime handelt die Kesb in Fällen wie diesen. So drückt es Michael Allgäuer aus, der Präsident der Stadtzürcher Kesb. Seine Behörde hat auch Herrn Müller betreut; die Angaben zu seinem Fall wurden anonymisiert.Allgäuer sagt: «Viele alte Menschen, denen wir begegnen, haben ein Leben lang alles selbst gemacht. Sie standen auf eigenen Füssen, wollten nie Hilfe.» Entsprechend hätten sie Mühe mit der Vorstellung, einen Beistand zu brauchen.«Ich verstehe das gut», sagt Allgäuer. Seine Behörde frage sich stets: Geht es auch ohne Massnahme? Manchmal – wenn die Wohnsituation einigermassen stabil und die Gesundheit nicht gefährdet sei – lasse sich der unbedingte Wille zur Eigenständigkeit auch in prekären Fällen durchaus respektieren.Bis irgendwann die Miete nicht mehr bezahlt wird, der Rauswurf droht oder – wie bei Herrn Müller – eine Fast-Katastrophe zum Weckruf wird.Während dieser in der Psychiatrie behandelt wird, stellt die Kesb umfangreiche Abklärungen an: Sie lässt ein unabhängiges Gutachten erstellen, studiert Akten und Verlaufsberichte, sucht vergeblich nach persönlichen Bezugspersonen – und findet schliesslich die Betreuungsperson einer städtischen Fachstelle für Senioren. Sie hatte schon mit Herrn Müller zu tun, ihre Hilfe nahm er jeweils an.Beim nächsten Besuch der Kesb kommt sie mit. Müller, dem es unterdessen besser geht, diskutiert mit dem Besuch über seine Möglichkeiten und Einschränkungen. Und erklärt sich schliesslich mit der Einsetzung einer Beistandsperson einverstanden, die ihn bei den Finanzen, beim Wohnen und der Sorge um die eigene Gesundheit unterstützt.«Je besser es Herrn Müller ging, desto eher war er auch bereit, Unterstützung anzunehmen», sagt Martin Hohmann, der den Fall als Kesb-Vizepräsident verantwortet hat. Als die Kesb Müller allerdings fragt, ob er jemanden kenne, den er sich als Beistand wünsche, fällt dem 80-Jährigen niemand ein. «Er war sehr isoliert», sagt Hohmann.So können sich Betroffene vorbereitenAllen, die fürchten, einst selbst auf die Hilfe der Kesb angewiesen zu sein, rät die Behörde, möglichst gut vorzusorgen. «Wir kommen erst zum Zug, wenn andere Massnahmen nicht greifen», sagt Präsident Allgäuer. Konkret sind das: die Familie, das persönliche Umfeld – und Massnahmen, die man selbst vorsorglich getroffen hat.Insbesondere diese drei Grundsätze helfen bei der Vorbereitung auf eine mögliche Urteilsunfähigkeit im Alter:Die eigenen Wünsche klar festhalten: Gerade einmal 96 Vorsorgeaufträge wurden vergangenes Jahr bei der Kesb hinterlegt. Dabei kann genau in diesem Dokument festgehalten werden, wen man im äussersten Fall als Beistand will, in welchen Bereichen diese Person tätig sein darf (Finanzen, Wohnen, Gesundheit, Administratives). Und was für ein Leben man sich im hohen Alter wünscht. Die Kesb muss sich, so nicht gute Gründe dagegensprechen, an diese Willensäusserung halten. Generell gilt dabei: je detaillierter desto besser.Das Rechtliche regeln, solange es noch geht: Nicht nur das frühzeitige Hinterlegen eines handschriftlich unterschriebenen Vorsorgeauftrags bei der Kesb empfiehlt sich. Auch das Beilegen eines Arztzeugnisses, das die Urteilsfähigkeit zum Zeitpunkt der Unterschrift bestätigt, ist sinnvoll. Dazu kommen weitere mögliche Massnahmen: eine Patientenverfügung etwa oder das Erstellen von Vollmachten für die engsten Vertrauenspersonen.Sein Umfeld richtig einschätzen: Nur acht Prozent der Beistände sind Privatpersonen aus dem Umfeld der Betroffenen, Tendenz sinkend. Und das, obwohl die Kesb verpflichtet ist, privaten Wunschkandidaten den Vorzug zu geben. Grund dafür ist laut Kesb, dass viele den Job nicht wollen – wegen des Aufwands, vor allem aber wegen drohender Konflikte mit anderen Familienmitgliedern. Der grösste Streit, wenn es um Beistandschaften im Alter geht, dreht sich um das Geld: Da verprasst der Papa doch nicht etwa mein Erbe? Ist er womöglich senil? Warum tut die Kesb nichts? So tönt es dann. Deshalb ist man gut beraten, den Fall der Fälle früh zu besprechen. Und die, die man im Vorsorgeauftrag als Beistand vorsieht, zuerst zu fragen. Viele, so die Erfahrung der Kesb, sagen sonst nämlich später ab.Herr Müller, der einsame alte Herr, der fast die eigene Wohnung in Brand gesetzt hätte, wohnt inzwischen übrigens in einem städtischen Alterszentrum. Verbeiständet ist er noch immer. Für den Umzug aus der Wohnung ins Heim hat sich aber selbst entschieden, freiwillig.Passend zum Artikel