Ein Braunkohlebagger steht im Tagebau Hambach, im Vordergrund der Hambacher Forst

Der Hambacher Forst soll unberührter Wald werden. Dafür werde er dauerhaft unter Schutz gestellt, teilte das NRW-Umweltministerium mit. Landesregierung, Kommunen, Naturschutz und Landwirtschaft hätten sich mit dem Eigentümer, dem Energiekonzern RWE, auf entsprechende Eckpunkte geeinigt und diese in einer gemeinsamen Erklärung festgehalten.

Der Wald zwischen Köln und Aachen wird demnach spätestens 2035 in öffentliches Eigentum überführt und als sogenanntes Wildnisentwicklungsgebiet ausgewiesen. Dafür werde er unter Naturschutz gestellt. RWE werde ihn aber schon vorher nicht mehr forstwirtschaftlich nutzen.

Ein Wildnisgebiet ist ein Schutzgebiet, in dem sich die Natur ohne menschliche Eingriffe frei entwickeln kann. In solchen Gebieten findet keine forstwirtschaftliche Nutzung statt. Der Wald wird sich selbst überlassen und kann so zu einem Urwald heranwachsen.

Zudem seien zwei Waldverbundkorridore geplant: Der Hambacher Wald werde mit der Steinheide und dem Merzenicher Erbwald verbunden, um Lebensräume für Tiere und Pflanzen zu vernetzen. Damit wird zugleich eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Landesregierung umgesetzt. RWE habe zugesagt, den Hambacher Wald in die öffentliche Hand zu übertragen.