In der Ferienzeit dürften wieder viele Urlauber an deutschen Grenzen stehen und warten. Denn dort kontrolliert weiterhin die Bundespolizei. Zu Unrecht, argumentieren viele Kritiker. Notwendigerweise, sagt der Bundesinnenminister. Doch der Druck auf Alexander Dobrindt (CSU) wächst. Jüngst plädierte auch EU-Migrationskommissar Magnus Brunner für ein Ende der deutschen Grenzkontrollen, kurz bevor am kommenden Freitag die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Kraft tritt.„Die EU hat die Migrationswende selbst vorangetrieben“, sagte Walther Michl, Professor für Öffentliches Recht und Europarecht an der Universität der Bundeswehr in München, dem Tagesspiegel. „Sie unterscheidet allerdings zwischen Außengrenzschutz, der bis an die Grenze des Vertretbaren unterstützt wird, und dem Schengen-Raum, den sie engagiert verteidigt.“ Die aktuelle Äußerung sei als rhetorische Verschärfung einzuordnen.EU-Kommissar Brunner steht mit seiner Forderung nicht alleine. Polizeigewerkschafter kritisieren seit Langem den hohen Personalaufwand. Viele Bundesländer wollen keine Kontrollen mehr. Pendler klagen dagegen und bekommen recht. Zwar sinken die Asylbewerberzahlen, doch allen Beteiligten ist klar, dass das wenig mit der Polizeipräsenz an den deutschen Außengrenzen zu tun hat.Eingeführt hatte die Grenzkontrollen bereits Dobrindts Amtsvorgängerin Nancy Faeser (SPD). Dobrindt hat sie mehrfach verlängert, zuletzt im März dieses Jahres für weitere sechs Monate. Dabei widersprechen langfristige Kontrollen dem Schengener Grenzkodex. Befristete Ausnahmen sind erlaubt, wenn etwa die innere Sicherheit oder die öffentliche Ordnung in einem Land bedroht ist.Mehrere deutsche Gerichte hatten die Begründung, man wolle die politische und gesellschaftliche Stabilität in Deutschland sichern, allerdings nicht akzeptiert – und die Praxis für rechtswidrig erklärt. So etwa das Verwaltungsgericht Koblenz Ende April. Dabei ging es um einen Juraprofessor, der im Linienbus von Luxemburg nach Saarbrücken seinen Ausweis zeigen musste.Das zuständige Verwaltungsgericht sah darin einen Verstoß gegen die Schengen-Regeln. Das Bundesinnenministerium will in Berufung gehen.Es ist nicht das einzige Urteil dieser Art. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte ebenfalls zugunsten einer Deutschen entschieden und befunden, dass ihr Recht auf Freizügigkeit beim Pendeln zwischen Wien und München eingeschränkt worden sei. Auch hier überzeugte die Begründung der Bundesrepublik die Richter nicht. Und es gibt weitere Fälle dieser Art.Das Bundesinnenministerium argumentierte stets, dass die Gerichte die Grenzkontrollen nicht als grundsätzlich unzulässig einstuften. Es gehe jeweils um Einzelfälle.„Die Gerichtsentscheidungen Einzelfälle zu nennen, ist ein Kunstgriff“, sagt Michl. Es könne nur eine Person gegen einen konkreten Vorgang klagen. „Diese Fälle lassen die Gerichte aber nur zu, weil sie Wiederholungsgefahr und einen Verstoß gegen europäisches Recht sehen.“Juristisch wäre es geboten, die Grenzkontrollen zurückzufahren.Walther Michl, Professor für Öffentliches Recht und Europarecht an der Universität der Bundeswehr in MünchenDer Druck aus der EU, den Ländern, der Polizei und von Gerichten wird auch im Bundesinnenministerium registriert. Es stellt sich also die Frage, wie ein möglicher Rückzug der Polizei von den Grenzen aussehen könnte.Wichtig ist: Für die Bundesregierung war die Migrationspolitik des Innenministeriums, insbesondere mit den Grenzkontrollen, stets eines der Hauptargumente dafür, dass man die Lage im Griff habe. Mehr Kontrollen, weniger illegale Übertritte, weniger Asylsuchende, so die Botschaft, speziell ins rechte Lager.„Juristisch wäre es geboten, die Grenzkontrollen zurückzufahren“, sagt Michl. Das sei aber eher eine politische als eine rechtliche Frage: „Die Migrationswende gilt als eines der wenigen Erfolgsprojekte der Bundesregierung. Dabei geht es auch darum, der AfD Wähler abzunehmen.“ Bundespolizisten kontrollieren auf der Autobahn A64 aus Luxemburg kommend bei Trier Fahrzeuge und Insassen. (Archivbild aus dem Jahr 2025) © dpa/Harald Tittel Doch unbegrenzt wird Deutschland die Kontrollen nicht aufrechterhalten können. Könnte also das Inkrafttreten von GEAS ein willkommener Anlass sein, die Kontrollen zurückzufahren?Zwar ist fraglich, ob die neuen Spielregeln tatsächlich zu einem faireren Verteilungssystem führen werden. So haben etwa Polen und Ungarn bereits angekündigt, auch im neuen System nicht kooperieren zu wollen. Allerdings könnte Dobrindt sie dennoch nutzen, um zu erklären, dass die Grenzkontrollen nun weniger wichtig würden. An den Zahlen dürfte das wenig ändern. Sollte es gleichzeitig gelingen, die Zahl der Rückführungen zu steigern oder zumindest Ausreisezentren aufzubauen, könnte das Bundesinnenministerium den Fokus beim Stichwort „Migrationswende“ von den Grenzen auf ein neues Tätigkeitsfeld lenken. Einknicken vor der EU? Michl hält das für unwahrscheinlich. „Jetzt zu handeln, könnte als Einknicken vor der EU-Kommission gewertet werden“, sagt der Juraprofessor. Das sei fraglich. „Man hätte auch vorher schon argumentieren können, dass die Asylbewerberzahlen sinken und die Überstunden der Polizei steigen.“ Michl sieht eine andere Option: „Man könnte nun eher einige Monate nach dem Inkrafttreten von GEAS argumentieren, dass sich die Lage verändert, und die Kontrollen sukzessive zurückfahren.“Auf dem Rechtsweg scheint sich kurzfristig eher nichts ändern zu lassen. Zwar können Verwaltungsgerichte immer wieder feststellen, dass die Kontrollen im konkreten Anwendungsfall rechtswidrig sind. „Gegen die Anordnung des Bundesinnenministers selbst könnten nur die Kommission oder ein anderer Mitgliedsstaat ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten“, sagt Michl. Das sei derzeit unwahrscheinlich. Sollte Dobrindt also mit dem Start von GEAS nicht einlenken, dürften sich neben den Pendlern auch Urlaubsreisende auf weitere Wartezeiten an den deutschen Grenzen einstellen.Neben der vielfachen Kritik, nun auch aus der EU-Kommission, muss sich der Bundesinnenminister allerdings auch seinen Länderkollegen stellen, die ihren Kollegen derzeit in vielfachen Zusammenhängen mal lauter und mal leiser kritisieren. Bei der Innenministerkonferenz kommende Woche in Hamburg wird es auch um die Auswirkungen von GEAS auf Deutschland gehen. Der Schwerpunkt wird zwar vermutlich auf den neu zu schaffenden Ausreisezentren liegen. Begeisterung ob der bis zum Herbst verlängerten Kontrollen dürfte Dobrindt aber auch hier nicht entgegenschlagen.
Ärger mit deutschen Grenzkontrollen: Wie kommt Dobrindt da wieder raus?
Jetzt fordert auch noch der zuständige EU-Kommissar Deutschland auf, endlich seine „temporären“ Grenzkontrollen zu beenden. Wie lange kann sich der Bundesinnenminister noch dagegen stemmen?










