Dem ohnehin klammen Fiskus entgehen jährlich Milliarden von Steuereinnahmen durch die Flucht in die offene Ladenkasse: also eine Kassenführung ohne elektronisches Kassensystem, bei der Einnahmen und Ausgaben ausschließlich manuell in einem Kassenbuch erfasst werden. Sie ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt, solange alle gesetzlichen Aufzeichnungspflichten eingehalten werden. „Doch gerade in bargeldintensiven Branchen besteht durch den Einsatz von offenen Ladenkassen die vereinfachte und schwerer aufzuklärende sowie nachzuweisende Möglichkeit, dass Umsätze nicht in voller Höhe erklärt werden“, schreibt das Bundesfinanzministerium.Dem will das Haus von Minister Lars Klingbeil (PD) nun einen Riegel vorschieben, um staatliche Einnahmen zu sichern und fairen Wettbewerb für „redliche Unternehmen“ zu gewährleisten: Größere Betriebe sollen vom kommenden Jahr an elektronische Kassen verwenden müssen. Im Gegenzug soll die umstrittene Bonpflicht wegfallen, wenn der Gesamtbetrag des Kunden 30 Euro nicht überschreitet.Nach dem Gesetzentwurf, welcher der F.A.Z. vorliegt, sind alle Steuerpflichtigen mit land- und forstwirtschaftlichem Betrieb, Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit verpflichtet, eine elektronische Registrierkasse zu führen, wenn ihr Gesamtumsatz 100.000 Euro und mehr im Kalenderjahr beträgt. Wird die Grenze im laufenden Jahr überschritten, gilt die Kassenpflicht vom 1. Januar 2027 an. Für Betriebe, welche die 100.000-Euro-Grenze später überschreiten, greift die Kassenpflicht ab dem 1. April des Folgejahres. Wird die Kassenpflicht missachtet, so kann dies als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Im Zusammenhang mit dem Verbot der offenen Ladenkasse für größere Betriebe soll außerdem ein neuer Straftatbestand eingeführt werden. Wer Manipulationssoftware einsetzt oder auf den Markt bringt, dem droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.Viele Kunden werfen die Belege sofort wegDie Einführung der elektronischen Kassenpflicht ist ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag. Zugleich soll die umstrittene Pflicht gelockert werden, Belege zu erstellen, um die Menge an Papierbons einzudämmen, die viele Kunden ohnehin sofort wegwerfen. Die Bonpflicht war Anfang 2020 eingeführt worden, um Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Dazu heißt es nun in dem Entwurf: „Zur Entlastung der Wirtschaft und zum Umweltschutz soll anstelle einer allgemeinen Belegausgabepflicht eine Bagatellgrenze von 30 Euro eingeführt werden.“ Entscheidend soll nicht der Einzelpreis, sondern der Gesamtbetrag sein. Langfristig soll der Beleg vollständig durch digitale Alternativen ersetzt werden, die man bei Bedarf abrufen kann – etwa über einen QR-Code.Die Einführung der Kassenpflicht ist für die Wirtschaft nach Berechnungen des Ministeriums mit einem einmaligen Aufwand von knapp 99 Millionen Euro verbunden. Zugleich ergebe sich eine jährliche Entlastung von knapp 89 Millionen Euro durch die Umstellung auf digitale Belege.