Kassenbons sollen in Deutschland digital werden. Ein Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht vor, dass die Ausgabe von Papierbelegen ab dem Jahr 2028 durch die Bereitstellung digitaler Belege abgelöst werden soll.Das Ausstellen von Papierbelegen auch für kleinere Umsätze sei eine Belastung für die Unternehmen sowie für Verbraucherinnen und Verbraucher, hieß es aus Kreisen des Finanzministeriums. Zuerst hatte das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ darüber berichtet.Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) plant zudem, dass Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro ab dem Jahr 2028 grundsätzlich über elektronische Kassensysteme, sogenannte Registrierkassen, verfügen müssen. Das hatte lingbeil bereits in der vergangenen Woche angekündigt, als er zusammen mit Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) einen Aktionsplan gegen Steuerbetrug vorgelegt hatte.Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD heißt es: „Wir schaffen die Bonpflicht ab.“ Das ist nun jedoch nicht geplant. In dem dpa vorliegenden Gesetzentwurf des Finanzministeriums heißt es: „Die papierhafte Belegausgabepflicht wird zum 1. Januar 2028 abgeschafft.“ Geplant ist eine Umstellung auf digitale Belege. Der Anspruch des Kunden auf eine papierhafte Quittung solle aber weiterhin bestehen bleiben, heißt es im Entwurf. Der Kassenbon wird zum QR-Code Recherchen hätten ergeben, dass die praktikabelste Lösung zur Bereitstellung des digitalen Kassenbelegs über einen QR-Code sei, heißt es im Entwurf. Der QR-Code werde auf dem Kassenbildschirm dargestellt und könne vom Kunden, auch ohne eine Kunden-App des jeweiligen Geschäfts, abgescannt werden.Da moderne Kassensysteme in der Regel über Kundendisplays verfügten, sei nicht mit nennenswert vielen Neuanschaffungen zu rechnen. Schon heute ist es möglich, dass Kunden elektronische Belege bekommen. Um Steuerbetrug und Manipulation zu verhindern, sollen ab 2028 für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro elektronische Kassensysteme verpflichtend werden. Dies seien bereits weit verbreitet, hieß es aus dem Ministerium. Es gebe jedoch noch über hunderttausend sogenannte offene Ladenkassen. Deren Umsätze seien missbrauchsanfällig, weil es keine oder nur handschriftliche Aufzeichnungen gebe. Die Kassenpflicht solle Missbrauchsmöglichkeiten einschränken und die Möglichkeiten erhöhen, Steuerhinterziehung aufzudecken. Eine Registrierkasse ist laut Ministerium ein elektronisches Aufzeichnungssystem, das der Erfassung und Abwicklung von Zahlungen dient. Dieses elektronische Aufzeichnungssystem erfasse jede einzelne Zahlung oder anderen Vorgang als digitale Aufzeichnung. Diese würden durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung vor unerkannten Veränderungen geschützt. (dpa)