Nach Auffassung der französischen Behörde informierte Nintendo of Europe, das zu dem großen japanischen Videospielkonzern gehört, Verbraucherinnen und Verbraucher nicht transparent über Defekte bei bestimmten Joy-Con-Controllern der 2017 erschienenen ersten Switch. Im Mittelpunkt steht dabei ein als Stick-Drift bekanntes Problem, das unter anderem zu ungewollten Bewegungen von Spielfiguren führt. Die Joy-Con-Controller sind kleine Gamepads, die sich kabellos verwenden lassen. Alternativ kann man sie auch an der Konsole befestigen.Die DGCCRF wirft Nintendo of Europe vor, dass das Unternehmen erst ab 2020 und nicht bereits ab dem Zeitpunkt, an dem es selbst von dem Problem wusste, über das Stick-Drift-Problem informierte. Die »verspätete und unvollständige Kommunikation« habe Betroffene davon abgehalten, den Kundendienst von Nintendo in Anspruch zu nehmen, und einige dazu veranlasst, neue Controller zu kaufen, heißt es in der Mitteilung der Behörde. Das Verhalten habe zwischen 2018 und 2023 eine irreführende Geschäftspraxis dargestellt.

Nintendos Zahlung soll kein Schuldeingeständnis sein2023 verpflichtete sich Nintendo of Europe offiziell europaweit, vom Defekt betroffene Controller kostenlos zu reparieren, auch in den Fällen mit abgelaufener gesetzlicher Gewährleistungsfrist.Nintendo of Europe betonte auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa, dass die Zustimmung zum Vergleich kein Schuldeingeständnis darstelle. Sie spiegele lediglich die »gütliche Beilegung eines rechtlichen Verfahrens« wider.Während der Untersuchung bestritt das Unternehmen seinen Angaben zufolge, Verbraucher und Verbraucherinnen absichtlich in die Irre geführt zu haben. »Mitte 2019 wies Nintendo die Kundendienstteams an, alle Verbraucherprobleme im Zusammenhang mit Joy-Con offen und nachsichtig zu lösen«, heißt es in der Stellungnahme.