"Cum-Cum"-Geschäfte
Finanzaufsicht BaFin prüft Bücher der DekaBank
Stand: 08.06.2026 • 13:47 Uhr
Frühere "Cum-Cum"-Aktiengeschäfte haben der DekaBank eine Untersuchung der deutschen Finanzaufsicht eingebrockt. Es gebe Anhaltspunkte, dass die Bank gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen habe.
Die Finanzaufsicht BaFin prüft den Konzernabschluss der DekaBank für das Jahr 2024. Es gebe konkrete Anhaltspunkte dafür, dass das zur Sparkassengruppe gehörende Institut gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen habe, teilte die Behörde heute mit. Dabei geht es um sogenannte Cum-Cum-Aktiengeschäfte.










