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Bundeswehr: Arbeitgeber fordern Auskunft über Reservistenstatus Beschäftigte sollen künftig auch ohne Zustimmung der Arbeitgeber zu Reservedienstleistungen bei der Bundeswehr verpflichtet werden können. Das erschwert die Personalplanung für Firmen.

Frank Specht 08.06.2026 - 12:00 Uhr Artikel anhörenBundeswehrsoldaten: Die Arbeitgeber wissen im Zweifel gar nicht, welche ihrer Beschäftigten zu Übungen herangezogen werden können. Foto: Hannes P. Albert/dpaBerlin. Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) plant, eine schlagkräftige Reserve aufzubauen. Sie soll regelmäßig trainieren und nicht nur im Verteidigungsfall aktiv werden, sondern als integraler Bestandteil der Bundeswehr dienen. Pistorius will deshalb auch abseits von klassischen Wehrübungen Reservistinnen und Reservisten für Dienstleistungen in der Bundeswehr heranziehen können.Deshalb macht das von seinem Haus vorgelegte Reservestärkungsgesetz Schluss mit dem Prinzip der „doppelten Freiwilligkeit“. Müssen bisher sowohl der Reservist als auch sein Arbeitgeber der Teilnahme an einer Reservedienstleistung zustimmen, soll diese künftig auch verpflichtend angeordnet werden können.Bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) trifft Pistorius zwar auf Verständnis für sein Anliegen. In seiner Stellungnahme, die dem Handelsblatt vorliegt, fordert der Verband aber zugleich, „dass die berechtigten Belange der Wirtschaft angemessen berücksichtigt werden“. Unter anderem sollten Unternehmen aus seiner Sicht den Reservistenstatus von Beschäftigten abfragen, verarbeiten und speichern dürfen.„Wir Arbeitgeber stehen zur Sicherheitswende und sind bereit, unseren Beitrag zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit und der Gesamtverteidigung zu leisten“, sagte BDA-Präsident Rainer Dulger dem Handelsblatt. Mehr zum Thema Unsere Partner Anzeige remind.me Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen Anzeige ImmoScout Jetzt kostenlos den Wert deiner Immobilie ermitteln Anzeige FREITAG® Immobilien FREITAG® Immobilien – Ihr Makler und Gutachter für München & Starnberg Anzeige Presseportal Direkt hier lesen! Anzeige STELLENMARKT Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden Anzeige Expertentesten.de Produktvergleich - schnell zum besten Produkt