Die Deutsche Bundeswehr will ihre Reservisten wieder mehr verpflichten, um verteidigungsfähig zu werdenEin Gesetzesentwurf soll den Einsatz von Reservisten für die Bundeswehr planbarer machen. Er ist keine Rückkehr zur Wehrpflicht, aber ein Abschied von reiner Freiwilligkeit. Arbeitgeber protestieren.Armin Arbeiter, Berlin02.06.2026, 06.16 Uhr4 LeseminutenEin Reservist der Heimatschutzdivision auf einer Übung mit aktiven Soldaten der Panzergrenadierbrigade 37.Noah Wedel / ImagoWegen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine richtet Deutschland seine Streitkräfte wieder stärker auf Landes- und Bündnisverteidigung aus. Dafür braucht die Bundeswehr nicht nur mehr aktive Soldaten, sondern auch eine grössere und besser vorbereitete Reserve.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Von den angestrebten 200 000 Reservisten ist man weit entfernt: Rund 60 000 sind es derzeit, nur etwa 40 000 üben regelmässig. Jeder Dritte ist über 50 Jahre alt. Es geht also nicht um eine kleine Personalreserve, sondern um einen zweiten, im Ernstfall abrufbaren Teil der Streitkräfte, den die Bundeswehr dringend ausbauen muss.Die Reserve ist der Teil der Bundeswehr, der nicht dauerhaft im Dienst steht, aber im Ernstfall oder für Übungen wieder herangezogen werden kann. Das sind vor allem ehemalige aktive Soldaten. Das Verteidigungsministerium hat nun einen Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Reserve vorgelegt. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden.Freiwilligkeit wird nicht ausreichenDie Richtung ist klar: Die Bundeswehr will ihre Reservisten künftig öfter, schneller und unkomplizierter einsetzen können als bisher. Damit verabschiedet sich Deutschland ein Stück weiter von der Vorstellung, die Reserve könne im Ernstfall vor allem aus freiwilligem Engagement entstehen.Der wichtigste Punkt im Entwurf zum neuen Reservistengesetz betrifft die Pflicht zum Dienst. Übungen konnten in der Theorie für Reservisten schon bisher verpflichtend sein, dies wurde jedoch selten angewendet. In der Praxis spielte das Prinzip der «doppelten Freiwilligkeit» eine Rolle: Der Reservist musste mitmachen wollen, und auch sein Arbeitgeber musste zustimmen.Künftig soll es aber nicht mehr nur um klassische Übungen gehen. Der Entwurf spricht von «Reservedienstleistungen». Gemeint ist damit jede militärische Verwendung im Bereich des Verteidigungsministeriums, die dem Auftrag der Streitkräfte dient. Das kann die Ausbildung von Soldaten sein, aber auch Dienst in einer aktiven Einheit, wenn dort Personal fehlt.Reservisten sollen also nicht nur üben, sondern auch konkrete Lücken füllen können. Die Bundeswehr will künftig nicht erst in einer Krise herausfinden müssen, wer verfügbar ist, wer ausgebildet wurde und auf welchem Posten eingesetzt werden kann.Freiwillig Wehrdienstleistende im FokusDamit nähert sich Deutschland in einem Punkt wieder der Praxis, die vor der Aussetzung der Wehrpflicht selbstverständlich war. Bis 2011 waren männliche Deutsche grundsätzlich wehrpflichtig. Wer nicht verweigerte oder ausgenommen war, konnte zum Grundwehrdienst eingezogen werden.Wer den Grundwehrdienst absolviert hatte, war danach nicht einfach aus der militärischen Welt verschwunden. Er gehörte zum Reservepotenzial und konnte zu Wehrübungen herangezogen werden. Mit der Aussetzung der Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 änderte sich diese Grundlage. Die Wehrpflicht wurde nicht abgeschafft, sondern im Frieden ausgesetzt. Aus der Wehrpflichtarmee wurde faktisch eine Freiwilligenarmee. Damit schrumpfte auch das natürliche Reservoir an militärisch ausgebildeten, jungen Männern.Wer bis zum 30. Juni 2011 den alten Grundwehrdienst geleistet hat, soll laut Entwurf nicht automatisch wieder verpflichtend in das neue System fallen. Diese früheren Grundwehrdiener könnten nur freiwillig Reservedienst leisten.Damit wird das neue Reservistengesetz – so es in Kraft tritt – vor allem freiwillig Wehrdienstleistende sowie ehemalige Berufs- und Zeitsoldaten betreffen. Wer mehr als sechs Monate, aber weniger als ein Jahr gedient hat oder freiwilligen Wehrdienst geleistet hat, kann grundsätzlich nur bis zum 45. Lebensjahr verpflichtend herangezogen werden. Wer mindestens ein Jahr Berufs- oder Zeitsoldat war, soll bis zum 65. Lebensjahr zu Reservedienstleistungen verpflichtet werden können.Anders im Spannungs- oder Verteidigungsfall: Für diesen «unbefristeten Wehrdienst» soll die Grenze bei 60 Jahren liegen.Auch die Gesamtdauer der möglichen Verpflichtung wird gestaffelt. Wer beispielsweise weniger als ein Jahr gedient hat, soll verpflichtend insgesamt höchstens sechs Monate Reservedienst leisten müssen. Bei längerer früherer Dienstzeit steigt die mögliche Belastung: Bei weniger als vier Jahren durchgehendem Dienst auf sechs, bei weniger als 13 Jahren neun Monate. Wer mindestens 13 Jahre gedient hat, kann insgesamt bis zu zwölf Monate verpflichtet werden.Kritik aus der WirtschaftKritik kommt aus der Wirtschaft. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände lehnt verpflichtende Reserveübungen ab. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger argumentiert, die doppelte Freiwilligkeit habe sich bewährt, weil sie die Interessen von Bundeswehr und Wirtschaft in Einklang bringe. Gerade kleine und mittlere Unternehmen warnen vor Planungsproblemen: Wenn ein Mitarbeiter mehrere Wochen fehlt, lässt sich das nicht immer leicht ersetzen.Das Ministerium versucht, diese Sorge abzufedern. Arbeitgeber sollen im Regelfall acht Wochen vor Dienstbeginn informiert werden. Sie sollen angehört werden können. Private Arbeitgeber sollen ausserdem Geld erhalten können, wenn sie Ersatzpersonal einstellen müssen.Für kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten ist zusätzlich eine Pauschale von 500 Euro vorgesehen, wenn ein Arbeitnehmer mindestens 30 Tage Reservedienst leistet. Zudem sollen Arbeitgeber für die Freistellung ihrer Mitarbeiter Förderbeträge beantragen können. Die Mehrausgaben für die Jahre 2027 bis 2029 werden laut dem Entwurf auf rund 43 Millionen Euro pro Jahr geschätzt.Der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr wiederum sieht den Entwurf positiv. Zugleich mahnen Vertreter des Verbandes an, dass Reservisten besser geschützt werden müssten. Wenn das Prinzip der doppelten Freiwilligkeit fällt, dürfe das nicht dazu führen, dass Arbeitgeber Reservisten ungern einstellen oder ihnen kündigen. Mehr Pflicht brauche also auch mehr Schutz.Wird der Entwurf Realität, verschiebt sich das Verhältnis zwischen Staat, Reservisten und Wirtschaft. Die Bundeswehr will eine Reserve, die sie tatsächlich einplanen kann. Arbeitgeber wollen nicht, dass ihre betrieblichen Abläufe durch die Gesetzesänderungen aus dem Gleichgewicht geraten. Reservisten wiederum brauchen Rechtssicherheit.Passend zum Artikel