Individualbesteuerung: Was Ehepaare jetzt für die Altersvorsorge wissen müssenBei der Abstimmung zur Individualbesteuerung ging es vor allem um die Abschaffung der Heiratsstrafe. Weniger bekannt ist, dass die Umstellung es vielen Ehepaaren erschweren dürfte, Steuern zu sparen.Michael Ferber22.03.2026, 05.30 Uhr4 LeseminutenDie Reform dürfte die Vorsorgelücken vieler Teilzeitbeschäftigter transparenter machen.Gaëtan Bally / KeystoneAm 8. März hat das Schweizervolk die Initiative zur Individualbesteuerung angenommen. Ehepaare sollen nun steuerlich getrennt behandelt werden. Die neuen Regeln sollen ab 2032 gelten.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Im Abstimmungskampf stand die Abschaffung der Heiratsstrafe im Vordergrund. Weniger bekannt ist aber, dass die Änderungen auch erhebliche Konsequenzen für die Altersvorsorge haben dürften. «Die Folgen der Einführung der Individualbesteuerung für die Vorsorge von Ehepaaren sollten auf keinen Fall unterschätzt werden», sagt Andreas Lichtensteiger, Geschäftsführer des Finanzberatungsunternehmens Vermögenspartner. Vieles sei derzeit noch unklar. Es sei aber davon auszugehen, dass die Vorsorge komplexer werde und dass viele Ehepaare ihre bisherigen Pläne für die Vorsorge überdenken müssten.Folgen von Teilzeitarbeit für die Rente werden transparentNach Einführung des neuen Systems wird jede Person steuerlich einzeln erfasst und muss eine eigene Steuererklärung abgeben. Die Einkommen und die Vermögen zweier Ehepartner werden separat ausgewiesen. «Dadurch werden die finanziellen Unterschiede innerhalb einer Partnerschaft und auch die individuellen Vorsorgesituationen stärker sichtbar», sagt Olivier Serex, Leiter Finanzplanung bei der Migros Bank.Besonders für Teilzeitbeschäftigte könnten die neuen Regeln als Weckruf wirken. «Bei Teilzeitarbeitenden entstehen oft Vorsorgelücken», sagt Serex. Diese würden durch die Individualbesteuerung nun noch offensichtlicher. In der Schweiz ist Teilzeitarbeit stark verbreitet. Im zweiten Quartal 2024 arbeiteten laut dem Bundesamt für Statistik in der Schweiz rund 39 Prozent der Erwerbstätigen in Teilzeitpensen, also zu einem Beschäftigungsgrad von weniger als 90 Prozent. Bei den Frauen ist die Quote mit 58 Prozent deutlich höher als bei den Männern mit 21 Prozent.«Teilzeitlohn heisst Teilzeitrente»: Dieser Spruch hat einen wahren Kern. Wie die Migros Bank ausführt, erhalten Frauen im Ruhestand im Median rund 40 Prozent weniger Leistungen aus der beruflichen Vorsorge als Männer.Geringere Nettorenditen mit Säule 3a und PK-EinkäufenZudem laufen viele Ehepaare Gefahr, nach Einführung des neuen Systems mit Einzahlungen in die Säule 3a und Pensionskassen-Einkäufen geringere Nettorenditen zu erzielen.Das bisherige System habe Einzahlungen in die Säule 3a und die Pensionskasse durch den Abzug vom kumulierten – und damit höher besteuerten – Gesamteinkommen von Ehepaaren belohnt, sagt Lichtensteiger. «Fällt dieser Effekt weg, sinkt die Steuerersparnis», sagt er.Der Finanzexperte nennt ein Beispiel. Ein Ehepaar, beide 55 Jahre alt, konfessionslos und wohnhaft in der Stadt Zürich, hat ein gemeinsames Gesamteinkommen von 150 000 Franken – der Mann verdient 120 000 Franken, die Frau 30 000 Franken. Im derzeitigen System erreicht das Paar bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent mit Zahlungen in die Säule 3a bis zur Pensionierung eine Steuerersparnis von insgesamt rund 36 400 Franken. Die implizite Rendite beträgt dabei rund 6 Prozent pro Jahr.Nach der Einführung der Individualbesteuerung würde es indessen anders aussehen. Der Ehemann müsste sein Einkommen zu einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent versteuern, die Ehefrau ihres zu 12 Prozent. Dadurch würde die Steuerersparnis des Paares in der Säule 3a laut der Rechnung auf rund 24 000 Franken schrumpfen.Laut Lichtensteiger stellt sich folglich im neuen System für Ehepartner mit niedrigeren Einkommen die Frage, ob sich die gebundene Vorsorge überhaupt lohnt. Die Rendite der Einzahlungen der Ehefrau schrumpfe im neuen System auf 2,3 Prozent pro Jahr.Handlungsbedarf für Ehepaare bei der VorsorgeBis zur Einführung der Individualbesteuerung bleiben noch ein paar Jahre Zeit. Ehepaare sollten sich aber bereits heute Gedanken machen, welche Änderungen sie allenfalls bei der Planung ihrer Pensionierung machen könnten. Die befragten Finanzexperten nennen folgende Punkte:Vorsorgelücken identifizieren und schliessen: Durch die Individualbesteuerung werden Vorsorgelücken besser sichtbar. Da auch bei Ehepartnern in Zukunft Einkommen und Vermögen getrennt ausgewiesen werden, sollte ihre Vorsorgeplanung rechtzeitig überprüft werden.Mit Pensionskassen-Einkäufen nicht zu lange warten: Pensionskassen-Einkäufe lohnen sich aus steuerlicher Sicht vor allem ab dem Alter von 50, da dann die Pensionierung in Sichtweite rückt und sich der Steuerspareffekt auf weniger Jahre verteilt. Lichtensteiger geht davon aus, dass Pensionskassen-Einkäufe für Ehepaare vor der Einführung der Individualbesteuerung attraktiver sind als danach. «Vor allem dann, wenn nur noch einer der beiden Ehepartner ein Einkaufspotenzial in die Pensionskasse hat, sollte ein früherer Einkauf geprüft werden», sagt Lichtensteiger. Dasselbe gelte für die Person, die ein niedrigeres Einkommen hat.«Säule-3a-Einkäufe vor dem Systemwechsel tätigen»: Der Finanzexperte rät zudem, die seit Anfang 2025 möglichen rückwirkenden Einzahlungen in die Säule 3a bis spätestens zur Einführung der Individualbesteuerung zu tätigen. «Anschliessend dürften auch die Nachzahlungen in die Säule 3a weniger attraktiv werden – ausser im Fall, dass der Grenzsteuersatz eines der beiden Partner nach der Umstellung steigt», sagt er.Renten- und Kapitalbezug planen: Es ist laut den Experten davon auszugehen, dass nach Einführung der Individualbesteuerung auch Bezüge von Vorsorgegeldern im gleichen Jahr nicht mehr kumuliert, sondern getrennt besteuert werden. Dadurch könnte der Bezug von Vorsorgegeldern besser gestaffelt, also auf verschiedene Jahre verteilt werden. Möglicherweise brauche es folglich eine neue Planung.Serex empfiehlt Ehepaaren, sich Gedanken zu machen, wie sie den Renten- und den Kapitalbezug optimal zwischen den Ehepartnern aufteilen.Allenfalls könne bei demjenigen Ehepartner, der später eine tiefere Rente hat, mit Blick auf die kommende Individualbesteuerung ein Pensionskasseneinkauf vorgenommen werden. Plant man, die Einkäufe beim Eintritt in den Ruhestand als Kapital zu beziehen, darf man während der letzten drei Jahre vor der Pensionierung keine freiwilligen Einzahlungen in die Pensionskasse leisten. «Nimmt man die Rente, kann man sich aber bis zum Ruhestand in die Pensionskasse einkaufen», sagt Serex. Beim Ehepartner mit dem höheren Rentenanspruch könne man allenfalls über einen teilweisen Kapitalbezug zur Verringerung der Rente nachdenken.Werden Kapitalbezüge für manche attraktiver? Liege der Grossteil der Vorsorgegelder bei einem Ehepartner, könne die Folge sein, dass bei einem Rentenbezug die Differenz der steuerbaren Einkommen so gross wird, dass dieser aufgrund der Individualbesteuerung eine höhere steuerliche Belastung hat, sagt Lichtensteiger. Dies könnte Personen dazu motivieren, das Pensionskassenkapital zu beziehen, anstatt die Rente zu nehmen. Der Anteil der Kapitalbezüge von Pensionskassengeldern ist in den vergangenen Jahren bereits deutlich gestiegen.Ein Artikel aus der «NZZ am Sonntag»Passend zum Artikel
Individualbesteuerung und Steuern sparen: Das ist bei der Altersvorsorge zu beachten
Bei der Abstimmung zur Individualbesteuerung ging es vor allem um die Abschaffung der Heiratsstrafe. Weniger bekannt ist, dass die Umstellung es vielen Ehepaaren erschweren dürfte, Steuern zu sparen.
Schweiz 2032: Individualbesteuerung senkt Steuerersparnisse bei Altersvorsorge für Ehepaare von 36.400 auf 24.000 Franken; Rendite sinkt von 6% auf 2,3%. Ehepaare mit ungleichem Einkommen sollten vor 2032 Altersvorsorge neu planen; Einkäufe in Säule 3a werden weniger rentabel.








