Kurz bevor die Abschussgenehmigungen für den Wolfsrüden GW5334m im nördlichen Allgäu am 8. Juni ablaufen, hat die Artenschutzorganisation „Gesellschaft zum Schutz der Wölfe“ (GzSdW) beim Verwaltungsgericht Augsburg Klage gegen das Landratsamt Oberallgäu eingereicht. „Wir haben starke Hinweise darauf, dass die Schafe, die der Wolf getötet hat, nicht von einem Herdenschutzzaun umgeben waren, sondern hinter einem einfachen Hütezaun standen“, sagt Björn Sepke vom Vorstand der GzSdW. „Damit wäre nicht einmal das zentrale Kriterium des neuen Bundesjagdgesetzes für eine solche Abschussgenehmigung erfüllt.“ Das müsse man unbedingt überprüfen, sagt Sepke, deshalb die Klage gegen das Landratsamt.SZ Bayern auf Whatsapp:Nachrichten aus der Bayern-Redaktion – jetzt auf Whatsapp abonnierenVon Aschaffenburg bis Berchtesgaden: Das Bayern-Team der SZ ist im gesamten Freistaat für Sie unterwegs. Hier entlang, wenn Sie Geschichten, News und Hintergründe direkt aufs Handy bekommen möchten.Die Landratsämter Oberallgäu und Ostallgäu hatten Ende April und Anfang Mai jeweils eine Abschussgenehmigung für den Wolfsrüden erlassen, der seit gut einem halben Jahr im nördlichen Allgäu umherstreift und in dieser Zeit neun Schafe getötet oder so schwer verletzt hat, dass sie getötet werden mussten. Die beiden Attacken, die zu den Abschussgenehmigungen geführt haben, sind am 27. April in Unterthingau (Ostallgäu) und am 18. April in Wildpoldsried (Oberallgäu) passiert. Die Ortschaften liegen nur wenige Kilometer auseinander. Die Übergriffe passierten nach Informationen der SZ nächtens und in der Nähe zu den Hofstellen der jeweiligen Schafhalter.In einer Mitteilung vom 20. Mai beruft sich das Landratsamt Oberallgäu bei seinem Vorgehen ausdrücklich auf das neue Bundesjagdgesetz, das seit Anfang April in Kraft ist. Danach sind tatsächlich schnelle Abschüsse von Wölfen möglich, wenn sie bei Attacken auf Weidetiere Herdenschutzzäune überwinden. Nicht nur die GzSdW hat Zweifel daran, dass genau das bei den Übergriffen im nördlichen Allgäu der Fall war. Sondern auch andere Naturschützer.Sie gehen vielmehr davon aus, dass die Schafe einzig mit einfachen Hütezäunen mit nur einem elektrischen Draht umgeben waren, damit sie sich nicht von der Weide entfernen. Solche Hütezäune bieten Schafen Experten zufolge nicht einmal Schutz vor frei laufenden Hunden. Die Abschussgenehmigungen gehen bis 8. Juni. Demnach dürfen noch bis Montag in einem Umkreis von zehn Kilometern um die Orte Wilpoldsried und Unterthingau alle Jäger auf Wolfsjagd gehen, die in dem Gebiet ihr Jagdrevier haben oder jagdberechtigt sind.Artenvielfalt:Wo Bayern wieder Wolfsland istVor gut neun Jahren hat sich im Nationalpark Bayerischer Wald ein frei lebendes Wolfsrudel gebildet. Inzwischen gibt es dort und im angrenzenden Tschechien zehn Wolfsreviere mit 43 Elterntieren, Jungwölfen und Welpen. Sie werden penibel beobachtet.GzSdW-Mann Sepke äußert zugleich scharfe Kritik an der Informationspolitik des Landratsamts. „Die Abschussgenehmigungen sind ja nicht nur ohne jede Beteiligung von uns oder einer anderen anerkannten Naturschutzorganisation erlassen worden“, sagt er. „Sondern wir haben sie nicht einmal zur Kenntnis bekommen oder einsehen können, als wir von ihnen erfahren haben.“ Im Gegenteil: Ein Mitarbeiter des Landratsamts Oberallgäu habe einem Vertreter der GsZdW bei einem Telefonat ausdrücklich erklärt, dass seine Behörde die Abschussgenehmigung keinesfalls vor deren Ablauf herausgeben werde. Dabei habe die GzSdW nach dem bayerischen Umweltinformationsgesetz einen Anspruch auf Einsicht. „Bei einem solchen Verhalten bleibt einem nichts anderes als der Gang vor Gericht“, sagt Sepke. „Es geht um unser Grundrecht auf Information.“Außerdem will die GzSdW mit ihrer Klage klären, ob das neue Bundesjagdgesetz im Einklang mit den Vorgaben des europäischen Naturschutzrechts steht. Wie eine ganze Reihe anderer Naturschutzorganisationen ist sie der Überzeugung, dass das nicht der Fall ist. Nach dem Naturschutzrecht der EU sind Wolfsabschüsse nämlich auch in Zukunft ausschließlich dann möglich, wenn von den übergriffigen Tieren ein ernster, also erheblicher Schaden für die Nutztierhaltung in einem Gebiet drohe, sagt Sepke. Anders nach dem neuen Bundesjagdgesetz, danach reicht bereits ein einfacher Schaden, wie Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) bei dessen Inkrafttreten erklärte. Der zentrale Punkt hierbei ist allerdings, ob das Verwaltungsgericht Augsburg diese Frage klären kann und wird. Oder ob die GzSdW dafür den Weg durch die Gerichtsinstanzen, womöglich bis hinauf zum Europäischen Gerichtshof wird gehen müssen.Am Landratsamt Oberallgäu wollte man noch am Freitagvormittag eine Stellungnahme zu der Klage beim Verwaltungsgericht abgeben. Eine Sprecherin verwies darauf, dass die Abschussgenehmigung in enger Abstimmung mit Wirtschafts- und Jagdministerium von Vize-Ministerpräsident Hubert Aiwanger (FW) erlassen worden sei. Zugleich wies die Behörde den Vorwurf zurück, sie habe der GzSdW die Einsicht in die Abschussgenehmigung verweigert. Der Antrag sei am 20. Mai eingegangen, die gesetzliche Frist für seine Bearbeitung sei ein, in besonderen Fällen zwei Monate. Wie immer bemühe man sich sehr, solche Anträge zeitnah zu entscheiden.Die Jagd auf den Wolfsrüden GW5334m war übrigens bis Freitagmittag ohne Erfolg. Allerdings teilte das Landratsamt Oberallgäu mit, dass es Anfang der Woche auf einer Weide ein Rind angegriffen worden sei –unweit der Gemeinden Wilpoldsried und Unterthingau. Aktuell werde untersucht, ob es sich um eine Wolfsattacke gehandelt habe und wenn ja, welcher Wolf der Angreifer gewesen sei. Wenn die Ergebnisse vorliegen, werde man über eine neue Abschussgenehmigung entscheiden.
Allgäu: Klage gegen Abschussgenehmigung für Wolf
Im Allgäu klagt die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe gegen die Abschussgenehmigungen für einen Wolf. Zweifel bestehen an Herdenschutzmaßnahmen und Rechtskonformität.






