Es ist noch keine acht Wochen her, dass es der Bund mit dem neuen Bundesjagdgesetz ermöglicht hat, einen Wolf zum Abschuss freizugeben, wenn er auf einer Weide Schafe oder andere Nutztiere reißt. Im Allgäu haben sie sofort von der neuen Rechtslage Gebrauch gemacht. Wie jetzt bekannt geworden ist, haben die Landratsämter in den Landkreisen Ost- und Oberallgäu Ende April, Anfang Mai Abschussgenehmigungen für einen Wolfsrüden ausgesprochen, der seit etwa einem halben Jahr im Norden der Region dokumentiert ist und in dieser Zeit viermal Schafe auf Weiden überfallen hat. Die Naturschutzverbände, die sich bis zuletzt der Lockerung des vormals strengen Schutzes der Wölfe widersetzt hatten, sind von dem Fall komplett überrascht worden.SZ Bayern auf Whatsapp:Nachrichten aus der Bayern-Redaktion – jetzt auf Whatsapp abonnierenVon Aschaffenburg bis Berchtesgaden: Das Bayern-Team der SZ ist im gesamten Freistaat für Sie unterwegs. Hier entlang, wenn Sie Geschichten, News und Hintergründe direkt aufs Handy bekommen möchten.Bei den vier Übergriffen, die dem Wolfsrüden mit dem amtlichen Namen GW 5224m zugeschrieben werden, sind insgesamt neun Tiere getötet oder so schwer verletzt worden, dass sie getötet werden mussten. Die beiden Attacken, die zu der Abschussgenehmigung geführt haben, sind am 27. April in Unterthingau (Ostallgäu) und am 18. April in Wildpoldsried (Oberallgäu) passiert. In Unterthingau hat der Wolf ein Schaf gerissen, in Wildpoldsried hat er zwei Schafe so schwer verletzt, dass sie getötet werden mussten. Die beiden Ortschaften liegen nur wenige Kilometer auseinander im Norden der beiden Landkreise. Die Abschussgenehmigungen gelten in einem Umkreis von zehn Kilometern um die Orte der beiden Übergriffe. Auf Wolfsjagd gehen dürfen die Jäger, die in dem Gebiet ihr Jagdrevier haben oder jagdberechtigt sind.Raubtiere in Bayern:Wölfe schützen oder schießen?Brigitta Regauer ist Almbäuerin, Andreas von Lindeiner oberster Artenschützer beim Landesbund für Vogelschutz. Wenn es um den Wolf geht, könnten ihre Ansichten unterschiedlicher kaum sein. Die SZ hat beide zu einem Streitgespräch getroffen.„Die Jagd ist immer das letzte Mittel“, sagt der neue Oberallgäuer Landrat, Christian Wilhelm (FW), der sein Amt erst Anfang Mai angetreten hat. „Aber wenn ein Wolf in unserem dicht besiedelten Gebiet Menschen und Tieren zu nahe kommt, müssen wir handeln.“ Die Abschussgenehmigung sei in enger Abstimmung und Koordination mit dem Wirtschafts- und Jagdministerium erfolgt. Auch der neue Ostallgäuer Landrat Bernd Stapfner (ebenfalls FW) gibt sich in Sachen Wolf sehr entschieden. „Sollte von einem Wolf eine Gefahr ausgehen, sind wir entschlossen und handlungsfähig, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten“, sagte Stapfner, als Anfang Mai ein Wolf in der Füssener Innenstadt aufgetaucht und fotografiert worden war.Wirtschafts- und Jagdminister Hubert Aiwanger (FW) steht voll hinter der Entscheidung der Landkreise. „Wir haben die Genehmigung des Wolfsabschusses auf fachlicher Ebene begleitet und unterstützt“, sagt Aiwanger. „Der Abschuss ist ein wichtiger Baustein, um weitere Schäden in der landwirtschaftlichen Tierhaltung abzuwehren.“ Aiwanger hatte von Anbeginn des erbitterten Streits um die Wiederausbreitung der Wölfe in Deutschland und Bayern vehement für schnelle Abschüsse der Tiere plädiert. Umweltminister Thorsten Glauber (ebenfalls FW) äußerte sich trotz Nachfrage der SZ nicht zu dem Fall. Dabei zählen die Wölfe auch nach der umstrittenen Lockerung ihres Schutzstatus und der Erleichterung der Jagd auf sie weiter zu den streng geschützten Tieren, Glauber ist kraft Amtes für ihren Schutz zuständig.Artenvielfalt:Wo Bayern wieder Wolfsland istVor gut neun Jahren hat sich im Nationalpark Bayerischer Wald ein frei lebendes Wolfsrudel gebildet. Inzwischen gibt es dort und im angrenzenden Tschechien zehn Wolfsreviere mit 43 Elterntieren, Jungwölfen und Welpen. Sie werden penibel beobachtet.Die Naturschutzverbände wussten bis jetzt nichts von der Abschussgenehmigung. Die Landratsämter hatten sie nicht von ihren Absichten informiert. Entsprechend vorsichtig fallen die ersten Einschätzungen aus. „Wir müssen uns erst kundig machen“, sagte der Wolfsexperte des Bundes Naturschutz (BN), Uwe Friedel. Eine entscheidende Frage ist aus seiner Sicht, ob die Schafe, die der Wolf überfallen hat, ausreichend gegen die Attacken geschützt waren. Wenn ja, dann mache die neue Rechtslage eine Abschusserlaubnis durchaus möglich. Wenn nicht, werde man eine Klage prüfen.Zugleich äußert sich der BN-Mann zuversichtlich, dass die Abschussgenehmigung für GW5224m ins Leere läuft. Im Landkreis Oberallgäu ist sie bis Ende Mai, im Landkreis Ostallgäu bis Anfang Juni befristet. Sollte der Wolf bis dahin nicht getötet worden sein, laufen beide aus. Sie könnten nur bei einer neuen Attacke auf Schafe oder andere Nutztiere auf einer Weide verlängert oder neu erlassen werden. „Mit jedem Tag, der verstreicht, ohne dass der Wolf getötet worden ist, steigen die Chancen, dass er gut aus der Sache herauskommt“, sagt Friedel.