Stand: 05.06.2026 • 19:09 Uhr
Justizministerin Hubig will das Sexualstrafrecht reformieren und die "Nur Ja heißt Ja"-Regel einführen. Sexuelle Handlungen gelten dann nur als einvernehmlich, wenn alle Beteiligten ausdrücklich zustimmen.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig setzt sich im Sexualstrafrecht für eine Einführung der "Nur ja heißt Ja"-Regel ein. "Ich persönlich bin dafür, dass wir diesen konsequenten Schritt zu 'Ja heißt Ja' im Strafrecht in Deutschland gehen", sagte sie in Luxemburg. Sie wolle in der Koalition mit der Union über einen solchen Schritt beraten.
In Deutschland gilt bislang "Nein heißt Nein"
In EU-Staaten wie Schweden, Spanien und Frankreich gilt bereits das Prinzip "Nur Ja heißt Ja": Sexuelle Handlungen gelten nur dann als einvernehmlich, wenn alle Beteiligten ausdrücklich zugestimmt haben und in körperlicher wie geistiger Verfassung für eine Zustimmung sind.











