In einem Prozess in Frankreich ist der in Deutschland bereits wegen dreifachen Kindsmordes verurteilte sogenannte Maskenmann wegen eines weiteren Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht im westfranzösischen Nantes sprach den 55-jährigen deutschen Serientäter Martin N. wegen des Mordes an dem damals zehnjährigen Jonathan im April 2004 schuldig, wie die Zeitungen Le Parisien, Le Figaro und weitere französische Medien aus dem Gerichtssaal berichteten.Mit dem Urteil entsprach das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft, die in ihrem Plädoyer betonte, der Mord trage „die Handschrift“ des Angeklagten. Jonathan wurde damals aus einem Schullandheim in Saint-Brevin-les-Pins in Westfrankreich entführt. Seine Leiche wurde wenige Wochen später unbekleidet in einem Teich etwa 30 Kilometer entfernt entdeckt.Im Prozess hatte der aus Bremen stammende Angeklagte eine Beteiligung am Tod des französischen Jungen mehrfach klar von sich gewiesen. „Ich habe das nicht getan“, sagte er aus. Seine Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert – mangels konkreter Beweise dafür, dass der Angeklagte sich überhaupt in Frankreich aufgehalten und die Tat begangen habe.„Maskenmann“ wegen drei Morden in Deutschland verurteiltIn Deutschland hatte der „Maskenmann“ während fast 20 Jahren kleine Jungen missbraucht und drei von ihnen im Alter von acht, neun und 13 Jahren ermordet. Zwischen 1992 und 2001 schlich der Pädagoge sich in Norddeutschland nachts maskiert an die Betten Dutzender Opfer.Nach langer kriminalistischer Puzzlearbeit wurde der Mann 2011 in Hamburg-Wilstorf festgenommen. 2012 wurde er vom Landgericht Stade zu lebenslanger Haft verurteilt. Die meisten seiner Taten hatte er in seinem Prozess gestanden.Lange führte der Mann ein Doppelleben, ohne dass jemand Verdacht schöpfte. Tagsüber kümmerte er sich als Betreuer auf Ferienfreizeiten und in Heimen um seine Schützlinge. Nachts verwandelte er sich in den „Maskenmann“ – so wurde er bekannt, weil er sein Gesicht bei den Verbrechen hinter einer dunklen Sturmhaube verbarg.Den entscheidenden Hinweis gab schließlich eines der Missbrauchsopfer des Täters. Der Zeuge meldete sich nach einem erneuten Fahndungsaufruf 2011 bei der Polizei. Er erinnerte sich daran, dass ihn ein Betreuer bei einer Jugendfreizeit in auffälliger Weise über seine Wohnsituation ausgefragt hatte – einige Monate später war er 1995 von einem maskierten Mann missbraucht worden.