Wegen Mordes an einem Zehnjährigen hat ein französisches Schwurgericht den als „Maskenmann“ bekannten deutschen Serientäter Martin N. zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Angeklagte, der die Vorwürfe während des Verfahrens bestritten hatte, nahm das Urteil regungslos auf. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer betont, der Mord an dem Jungen trage die „kriminelle Handschrift“ des Angeklagten. (AFP)
Wegen Mordes an Zehnjährigen: Lebenslange Haft für deutschen „Maskenmann“ in Frankreich
Das französische Gericht ist überzeugt, dass der Mord an einem Zehnjährigen die „kriminelle Handschrift“ von Martin N. trägt. Der als „Maskenmann“ bekannte Angeklagte nahm das Urteil regunglos auf.










