Der im Oktober vorigen Jahres gewaltsam getötete achtjährige Fabian ist infolge von sechs Messerstichen verblutet. Das gab der rechtsmedizinische Gutachter am neunten Verhandlungstag am Landgericht Rostock als Todesursache an. Es seien keine Anhaltspunkte für eine Abwehr gefunden worden. Bei der Tatwaffe handle es sich vermutlich um ein einschneidiges Messer mit einer Klingenlänge von 10 bis 15 Zentimetern und einer Breite von etwa zwei Zentimetern. Der Leichnam wurde angezündet Bei der gerichtlichen Sektion, die am 15. Oktober vorgenommen wurde, sei die Befunderhebung und -beurteilung durch die „postmortale Hitzeschädigung“ erheblich erschwert worden, betonte der Mediziner. Der Leichnam des am 14. Oktober 2025 an einem Tümpel bei Klein Upahl gefundenen Kindes war nach dessen Tod angezündet worden. Die Tatwaffe wurde bislang nicht gefunden.Zuvor hatte die Schwurgerichtskammer einen Antrag von Fabians Mutter auf Ausschluss der Öffentlichkeit für die Dauer des rechtsmedizinischen Gutachtens abgelehnt. Die Bilder vom verbrannten Leichnam des Jungen seien bereits in den letzten Verhandlungstagen gezeigt worden und somit auch der Öffentlichkeit bekannt, sagte Richter Holger Schütt. Wegen Mordes angeklagt ist eine 30-jährige Frau, die mit Fabians Vater in einer „On/Off“-Beziehung lebt und den Jungen gut kannte. Sie schweigt bislang zu den Vorwürfen. (dpa)
Prozess um getöteten Achtjährigen: Fabian verblutete nach sechs Messerstichen
Eine 30-Jährige muss sich wegen des Todes des achtjährigen Fabian vor Gericht verantworten. Laut einem Gutachter wurde der Junge vermutlich mit einem Messer mit einer 10 bis 15 Zentimeter langen Klinge erstochen.











