Quelle: dpa Berlin/Brandenburg
3. Juni 2026, 18:10 Uhr
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat im Rechtsstreit um die Rückerstattung von Corona-Soforthilfen eine Entscheidung gefällt. (Symbolbild)
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Empfänger von Corona-Soforthilfe in Brandenburg müssen unter bestimmten Bedingungen die Gelder zurückzahlen. Dies trifft dann zu, wenn ein prognostizierter existenzbedrohender Liquiditätsengpass nicht eingetreten ist. Die betroffenen Unternehmen konnten demnach aus ihren Bewilligungsbescheiden erkennen, dass die Hilfen gewährt wurden, um diesen Engpass in den folgenden drei Monaten zu vermeiden. So hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg heute in drei Verfahren entschieden (Az.: OVG 6 B 22/25, OVG 6 B 3/26 und OVG 6 B 4/26).







