Breel Embolos Abflug nach Amerika verzögert sich weiter – am Mittwoch musste er auf der US-Botschaft in Bern einen Visumsantrag stellenDas Schweizer Nationalteam wartet im WM-Camp in San Diego weiter auf seinen besten Stürmer. Haben die Verantwortlichen die Folgen von Embolos Verurteilung im Herbst unterschätzt?03.06.2026, 17.18 Uhr4 LeseminutenHolt ihn die Vergangenheit ein? Breel Embolo im September 2025 vor dem Basler Appellationsgericht – seit April 2026 ist der Stürmer rechtskräftig verurteilt wegen mehrfacher Drohung.Georgios Kefalas / KeystoneBreel Embolo ist immer noch in der Schweiz. Nachdem ihm am Dienstag die Einreisebewilligung in die USA nicht gewährt worden war, sucht der Schweizerische Fussballverband (SFV) nun nach Lösungen, damit der beste Stürmer des Nationalteams möglichst rasch im WM-Camp in San Diego eintrifft.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Am Dienstag verbreitete der Verband per Communiqué die Hoffnung, dass Embolo möglichst rasch nachreisen kann. Doch nun kommt es zu weiteren Verzögerungen. Am Mittwoch musste der 29-Jährige persönlich auf der US-Botschaft in Bern erscheinen, um statt der abgelehnten elektronischen Einreisegenehmigung (ESTA) ein Gesuch für ein Visum zu beantragen. Dieser Antrag wird nun mit Priorität behandelt und einer Prüfung unterzogen, wie der SFV am Mittwochnachmittag mitteilte. Das bedeutet: Embolo wird frühestens am Donnerstag in einen Flieger in Richtung USA steigen können.Neben dem Reisepartner des SFV kümmert sich auch die Verbandsspitze darum, dass Breel Embolo schnellstmöglich nachreisen kann. Der Verband steht in engem Kontakt mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Auf Anfrage der NZZ schreibt dieses: «Das EDA ist über den Fall informiert und steht in engem Kontakt mit der US-Botschaft in Bern, um die Sachlage zu klären und so rasch wie möglich eine Lösung zu finden, damit Herr Embolo in die USA einreisen kann.»Gleichzeitig sind die Handlungsmöglichkeiten des EDA begrenzt, es schreibt: «Für die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen in die USA sind die US-Behörden zuständig. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes können keine Angaben zum Visa-Prozess gemacht werden.»Ob der Weltfussballverband (Fifa) vermittelnd aktiv geworden ist, blieb bis am Mittwochnachmittag offen. Eine entsprechende Anfrage der NZZ liess die Fifa unbeantwortet. Die Medienverantwortlichen des SFV könnten sich am Mittwochabend um 18 Uhr 15 an der ersten Pressekonferenz im WM-Camp in San Diego äussern.Hat Embolo nach der Verurteilung einen neuen Antrag gestellt?Als das Schweizer Nationalteam im vergangenen Juni für zwei Testspiele in die USA flog, hatte Embolo keinerlei Probleme bei der Einreise. Am Mittwochnachmittag bestätigte der SFV, dass dass die nicht genehmigte Einreisebewilligung mit Embolos Verurteilung wegen mehrfacher Drohung zusammenhängt. Im Herbst 2025 bestätigte das Appellationsgericht Basel in zweiter Instanz den Schuldspruch des Strafgerichts, nachdem Embolo dagegen in Berufung gegangen war.Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Embolo bei einer Auseinandersetzung in der Steinenvorstadt im Jahr 2018 massive Drohungen gegen eine andere Person ausgesprochen hatte. Das Strafmass: eine Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 3000 Franken – der Maximalsatz aufgrund von Embolos hohem Einkommen. Der Fussballer akzeptierte den Schuldspruch, rechtskräftig wurde das Urteil in diesem Frühling.Wird eine elektronische Einreisegenehmigung (ESTA) ausgestellt, so ist sie grundsätzlich für zwei Jahre gültig. Eine der Fragen im Antragsformular lautet, ob man jemals für ein Verbrechen verhaftet oder verurteilt worden sei, bei dem eine Person oder Sache «schweren Schaden» genommen hat. Unklar ist, ob dieser Sachverhalt beim Straftatbestand der mehrfachen Drohung vorliegt. Klar ist: Hat eine Person ihren Antrag fehlerhaft ausgefüllt, muss sie einen neuen Antrag einreichen – der wiederum geprüft werden muss.Die automatisierte Erstprüfung erkennt einen Fehler beim Ausfüllen des Formulars nicht immer sofort. Es ist daher gut möglich, dass Embolos Antrag bewilligt wurde und erst die Beamten am Flughafen einen Fehler entdeckt haben. Etwa weil Embolos Verurteilung mittlerweile in ihrem System hinterlegt ist, was dann eine «Neubewertung» beziehungsweise Rückweisung des Antrags nötig machte.Glaubte Embolo, seine ESTA-Bewilligung vom vergangenen Sommer würde auch ein Jahr später akzeptiert, obwohl er mittlerweile verurteilt wurde? Oder hat er vor der WM einen neuen Antrag gestellt und dabei fehlerhafte Angaben gemacht? Möglich ist zudem, dass die für Visa-Angelegenheiten zuständige Person im Verband ausser acht gelassen hat, dass Embolos Verurteilung Probleme verursachen könnte.Solange der Verband nicht genauer informiert, bleiben das allerdings Mutmassungen. Am besten beantwortet der SFV all diese Fragen schnell. Denn der Fall Embolo wird mit jedem Tag unangenehmer. Für das Nationalteam, dem in der Vorbereitung auf das erste WM-Spiel der beste Stürmer fehlt. Und für den Verband, der kein Interesse an solchen Nebenschauplätzen haben kann.Embolo ist in prominenter GesellschaftEmbolo ist indes nicht der einzige WM-Teilnehmer, dessen Anreise sich verzögert. Auch das südafrikanische Nationalteam konnte am Sonntagabend nicht wie geplant in ihr WM-Camp in Mexiko fliegen. Weil mehrere Mitglieder der Delegation keine gültigen Reisepapiere für die USA bekommen hätten, wie der südafrikanische Sportminister Gayton McKenzie in den sozialen Netzwerken mitteilte. Südafrika, am 11. Juni Gegner von Mexiko im WM-Eröffnungsspiel, wird sein zweites Gruppenspiel gegen Tschechien in Atlanta absolvieren.Mit Visa-Problemen in den USA kannte sich auch Diego Maradona bestens aus. Nachdem der Argentinier an der WM 1994 in den USA positiv auf Ephedrin getestet und des Dopings überführt worden war, widerriefen die amerikanischen Behörden sein Visum. Der Weltmeister von 1986 durfte danach jahrelang nicht in die USA einreisen. Als er es 2018 erneut versuchte, verhinderten das die amerikanischen Behörden. Angeblich verweigerten sie ihm das Visum, weil Maradona den US-Präsidenten Donald Trump in einem Fernsehinterview zuvor als «Marionette» («Chirolita») bezeichnet hatte.Maradona trug manchmal zwei Rolex – an jedem Handgelenk eine. Karl-Heinz Rummenigge, der langjährige Vorstandsvorsitzende des FC Bayern wollte im Jahr 2013 zwei dieser Luxusuhren nach Deutschland einführen. Dumm nur, dass er vergass, die aus Katar mitgebrachten Uhren am Münchner Flughafen korrekt zu verzollen. Kostenpunkt des Missgeschicks? 250 000 Euro Geldbusse per Strafbefehl.Als der deutsche Rekordmeister im Sommer 2014 dann für eine Testspiel-Reise nach Amerika ging, konnte Rummenigge nicht mitfliegen. Der FC Bayern begründete Rummenigges Einreiseproblem damals damit, dass das Visum zwar bereits erteilt, «durch technische Probleme aber noch nicht ausgestellt» worden sei. Auch damals lag die Vermutung nahe, dass das etwas mit Rummenigges Vorstrafe zu tun hatte. Erwiesen ist das aber nicht. Zwei Tage später konnte der Mister Bayern dann in die USA nachreisen. Darauf hofft nun auch Breel Embolo.Passend zum Artikel
Schweizer Nationalteam: Breel Embolos Abflug verzögert sich weiter
Das Schweizer Nationalteam wartet im WM-Camp in San Diego weiter auf seinen besten Stürmer. Haben die Verantwortlichen die Folgen von Embolos Verurteilung im Herbst unterschätzt?












