Amazon sieht sich im US-Bundesstaat Seattle mit einer Sammelklage wegen Datenschutzverstößen konfrontiert. Grund ist die im letzten Jahr eingeführte Funktion „Bekannte Gesichter“ der Ring-Kameras, die für Videoaufnahmen an der Haustür verwendet werden. Nach Ansicht des Klägers würden damit Gesichtsbilder der aufgenommenen Personen ohne deren Einwilligung gespeichert. Der klageführende Charles Sigwalt aus Virginia fordert Schadenersatz in Höhe von insgesamt mindestens 5 Millionen US-Dollar für alle sich der Klage anschließenden Personen.

Amazon hatte die Funktion „Familiar Faces“ in den USA im September letzten Jahres angekündigt. Ring-Kameras können so Personen erkennen und den Kamerabesitzer darüber informieren, wer vor der Tür steht. Ziel des Features ist, Nutzern personalisierte Benachrichtigungen zu schicken. Anstatt die Meldung „Person an der Haustür“ auf ein Handy zu schicken, kann Ring nun etwa von „Oma an der Haustür“ berichten. Nutzer können die Benachrichtigung für jede einzelne Person individuell an- und ausschalten.

Funktion zwar optional, aber kaum nachvollziehbar

Die Funktion ist allerdings standardmäßig deaktiviert. In Deutschland wurde die optionale Gesichtserkennung für Amazons Ring-Kameras im April dieses Jahres als „Bekannte Gesichter“ eingeführt. Die Funktion legt für jeden Besucher einen Eintrag an, wenn sich eine Person in Sichtweite der Kamera bewegt und ihr Gesicht erkennbar ist. Nutzer haben dann die Gelegenheit, diese Person zu benennen. Besucher, die vom Nutzer nicht als bekannte Person abgespeichert werden, werden nach 30 Tagen automatisch wieder entfernt.