Die Anwälte Livelys argumentieren demnach, dass die Verleumdungsklage Baldonis gegen Lively eine nach kalifornischem Recht verbotene Vergeltungsmaßnahme darstelle. Die Anwälte Baldonis wiesen die Forderungen laut der Nachrichtenagentur AFP zurück.Einigung kurz vor ProzessbeginnFür den 18. Mai war der Prozessstart zwischen Lively und Baldoni angesetzt, bevor beide Seiten sich Anfang Mai überraschend außergerichtlich einigten.

Lively und Baldoni hatten für den Film »Nur noch ein einziges Mal« zusammengearbeitet. Sie spielten die Hauptrollen, Baldoni war zudem Regisseur. Nach den Dreharbeiten hatte Lively sich über Baldonis Verhalten am Set beschwert und Klage eingereicht. Sie warf ihm unter anderem vor, er habe ständig über sein Sexualleben gesprochen. Außerdem habe Baldoni versucht, Sexszenen in den Film einzubauen, die nicht im Drehbuch standen und denen Lively nicht vorab zugestimmt hatte.Zudem habe Produzent Jamey Heath die Schauspielerin beim Umziehen beobachtet, obwohl sie ihn gebeten habe, sich wegzudrehen. Auch gegen ihn reichte die aus der Serie »Gossip Girl« bekannte Lively Klage ein. Und die Schauspielerin warf Baldoni vor, eine Schmutzkampagne gegen sie gestartet zu haben, um ihren Ruf zu ruinieren.Daraufhin verklagte Baldoni seine Kollegin und deren Ehemann, Hollywoodstar Ryan Reynolds, wegen Verleumdung; darüber hinaus die »New York Times«, die darüber berichtet hatte. Er forderte von dem Promipaar mindestens 400 Millionen Dollar (350 Millionen Euro) Schadensersatz. Im Juni des vergangenen Jahres wies ein US-Richter die Klage Baldonis ab. Der Streit war von beiden Seiten massiv in der Öffentlichkeit ausgefochten worden.