PfadnavigationHomeDebatteKolumnenZippert zapptArtikeltyp:SatireZippert zapptGilt ein Aufenthalt in Ostdeutschland als Auslandsreise?Stand: 10:31 UhrWELT-Kolumnist Hans ZippertQuelle: Martin U. K. Lengemann/WELTDiese Frage stellt sich besonders für Männer zwischen 18 und 45.Die Aussetzung der Pflicht zur Meldung von Auslandsreisen von mehr als drei Monaten für Männer zwischen 18 und 45 Jahren war rechtswidrig. Das ist nicht nur ein Satz, den man gar nicht oft genug hören kann, sondern auch eine Ohrfeige für das Ministerium von Boris Pistorius. Dort hatte man nämlich die Pflicht zur Meldung von Auslandsreisen für Männer zwischen 18 und 45 einfach ausgesetzt und damit alle Kompetenzen überschritten. Zu diesem Ergebnis kommt der Wissenschaftliche Rat des Bundestages.Deutschlands Männer zwischen 18 und 45 sind verunsichert. Sie fragen sich: Was gilt denn nun, die Pflicht oder die Aussetzung? Die Meldung oder die Auslandsreise? Besteht jetzt etwa die Pflicht zur Auslandsreise? Oder muss man jede Aussetzung melden? Wo fängt das Ausland eigentlich an? Hinter dem Schengenraum oder außerhalb der Euro-Zone? Gilt ein Aufenthalt in Ostdeutschland bereits als Auslandsreise? Das muss man wissen, bevor man sich irgendwo aussetzen lässt.Verteidigungsminister Boris Pistorius muss sofort handeln und die Aussetzung von der Aussetzung im Ausland in die Wege leiten.
Gilt ein Aufenthalt in Ostdeutschland als Auslandsreise? - WELT
Diese Frage stellt sich besonders für Männer zwischen 18 und 45.
Der Bundestag-Rat erklärte Pistorius' Aussetzung der Reisemeldepflicht für Männer 18-45 für rechtswidrig. Die Entscheidung erzeugt massive Rechtsunsicherheit und offenbart eine unzulässige Kompetenzüberschreitung des Verteidigungsministeriums.








