PfadnavigationHomePolitikDeutschlandMänner unter 45 Jahren„Schräge Diskussion“ – Zweifel in SPD, dass es Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte gibtVeröffentlicht am 06.04.2026Lesedauer: 3 MinutenEine neue Klausel im Wehrdienstgesetz verpflichtet Männer unter 45 Jahren, Auslandsaufenthalte über drei Monate vorab im Karrierecenter der Bundeswehr anzumelden und genehmigen zu lassen.Für den SPD-Geschäftsführer im Bundestag steht fest: Es gibt aktuell keine Pflicht für Männer zwischen 17 und 45, sich Auslandsaufenthalte über drei Monate hinaus genehmigen zu lassen. Alles andere wäre für die Bürger „unverständlich“.Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, geht davon aus, dass es aktuell überhaupt keine Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte junger Männer gebe. Die Debatte darüber sei eine „schräge Diskussion“, sagte Fechner WELT. „Da es keine Wehrpflicht gibt, gibt es keine Pflicht für Männer zwischen 17 und 45, sich längere Auslandsaufenthalte genehmigen zu lassen.“Die entsprechende Vorschrift in Paragraf 3 des Wehrpflichtgesetzes sei über 60 Jahre alt und durch das Wehrpflicht-Modernisierungsgesetz von 2025 gar nicht geändert worden. „Diese Vorschrift bezieht sich ausdrücklich nur auf die Situation einer bestehenden Wehrpflicht, die ja aber gerade nicht eingeführt wurde. In der gesamten Vorschrift des Paragrafen 3 Wehrpflichtgesetz ist glasklar, dass die dortigen Regelungen allenfalls gelten könnten, falls es eine Wehrpflicht geben würde.“Lesen Sie auchEs sei gut, „dass das Verteidigungsministerium – obwohl die Vorschrift klar ist – zeitnah eine Verwaltungsvorschrift erlassen wird, wonach wegen nicht bestehender Wehrpflicht keine Genehmigungspflicht längerer Auslandsaufenthalte besteht“, so Fechner weiter.Auch der stellvertretende verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Christoph Schmid, erklärte, dass der Passus derzeit nicht umgesetzt werden müsse. „Für die SPD-Bundestagsfraktion war es immer wichtig, dass die Grundlage des Wehrdienstmodernisierungsgesetzes die Freiwilligkeit ist. Daher hat dieser Passus, der noch aus Zeiten des kalten Krieges stammt, für uns auch keinerlei Umsetzungsrelevanz“, sagte Schmid WELT und anderen Medien. „Wir begrüßen es daher, dass das Bundesverteidigungsministerium angekündigt hat, hierzu sehr zeitnah die entsprechenden Verwaltungsvorschriften zu erlassen, um Unsicherheiten zu vermeiden.“Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Carmen Wegge, sagte, dass eine Genehmigungspflicht „unverständlich“ wäre. „Ich finde es gut, dass das Verteidigungsministerium angekündigt hat, dass sie die Vorschrift so ausgestaltet wollen, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange es keine Wehrpflicht in diesem Land gibt“, sagte Wegge WELT. „Alles andere wäre aus meiner Sicht für die Bevölkerung auch unverständlich.“Der verteidigungspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Thomas Erndl (CSU), sagte „Politico“: „Es ist nicht so dramatisch, wie teilweise dargestellt.“ Die Regelung sei Teil des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes und diene der sicherheitspolitischen Vorsorge. „Mit dem Wehrdienstmodernisierungsgesetz haben wir die Wehrerfassung wieder eingeführt und an verschiedenen Stellen Vorsorge für den Fall getroffen, dass wir zu einer Wehrpflicht zurückkehren“, so Erndl. Dazu gehöre auch, dass längere Auslandsaufenthalte „grundsätzlich angezeigt beziehungsweise genehmigt werden müssen“.Erndl betonte: „Der Wehrdienst in Deutschland ist weiterhin freiwillig. Damit kann die Genehmigungspflicht entweder zu einer Meldepflicht werden, oder man setzt die Genehmigung grundsätzlich voraus, sodass der Aufwand für betroffene Bürger minimal sein wird.“ Die Debatte sei dennoch Ausdruck einer notwendigen Anpassung an die Sicherheitslage. „Eine funktionierende Wehrerfassung ist ein zentraler Bestandteil unserer sicherheitspolitischen Vorsorge. Wenn wir als Gesellschaft für unsere Sicherheit einstehen wollen, müssen wir dafür die organisatorischen Grundlagen schaffen.“Ricarda Breyton schreibt seit vielen Jahren über Migrationspolitik und rechtspolitische Themen.Mitarbeit: Rixa Fürsen
Männer unter 45 Jahren: „Schräge Diskussion“ – Zweifel in SPD, dass es Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte gibt - WELT
Für den SPD-Geschäftsführer im Bundestag steht fest: Es gibt aktuell keine Pflicht für Männer zwischen 17 und 45, sich Auslandsaufenthalte über drei Monate hinaus genehmigen zu lassen. Alles andere wäre für die Bürger „unverständlich“.
















