Er habe gewusst, was er geschrieben habe. Der Aushang habe bewusst an die Boykottaufrufe der Nazis gegen Juden erinnern sollen. Es sei kein spontaner Ausbruch gewesen und auch nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Es sei Stimmungsmache, keine erlaubte Meinungsäußerung, sagte die Richterin und verurteilte den Mann wegen Volksverhetzung. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.Der Angeklagte hatte gestanden, den Zettel aufgehängt zu haben und eine entsprechende Erklärung von seinem Anwalt verlesen lassen. Er bedauere die Tat und habe die Gefühle der jüdischen Gemeinde nicht verletzen wollen. Ähnliche Taten werde er unterlassen.
Der Vorfall hatte über Deutschland hinaus Empörung ausgelöst. Zahlreiche Medien, auch aus dem Ausland, berichteten. Nach Angaben der Richterin gingen zahlreiche Anzeigen aus Deutschland und dem Ausland ein. Der Mann hatte den Zettel erst nach nachdrücklicher Ansprache durch die Polizei von der Schaufensterscheibe entfernt und im Anschluss zunächst in seinem Laden aufgehängt.










