Demenz bei viel zu jungen Häftlingen abgeklärt und abgerechnet: langjährige Zürcher Gefängnisärztin wegen Betrugs verurteiltDer Staatsanwalt wirft der Ärztin auch Urkundenfälschungen vor. Die Beschuldigte beteuert vor Gericht ihre Unschuld. Es handle sich um eine private Racheaktion einer ehemaligen Mitarbeiterin.01.06.2026, 15.17 Uhr4 LeseminutenIllustration Anja Lemcke / NZZIm Saal des Bezirksgerichts Hinwil stellt sich die 66-jährige beschuldigte Ärztin als Opfer dar und gibt sich maximal entrüstet: Es sei eine Hexenjagd gegen sie veranstaltet worden. Es gehe nicht um eine sachliche Aufarbeitung, sondern darum, sie persönlich und privat zu vernichten. Sie sei mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert worden, als sie eine Mitarbeiterin fachlich habe überprüfen wollen.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Die Ärztin spricht von Ethik, Würde und Inspiration. Sie habe den hippokratischen Eid geleistet, um auch Leute am Rand der Gesellschaft medizinisch zu betreuen. Die Gefängnisinsassen hätten keine Heimat gehabt, «wir waren ihre Heimat», erklärt die Beschuldigte.Zu den konkreten Vorwürfen gegen sie, die mit Dokumenten untermauert werden, sagt sie im Gerichtssaal allerdings kein Wort. Sie verweigert die Aussage sowohl zur Person als auch zur Sache.Demenzabklärungen bei 22- bis 56-jährigen InsassenIn Gerichtsverhandlungen, die in Einzelrichterkompetenz durchgeführt werden, ist es nicht notwendig, dass der anklagende Staatsanwalt zur Gerichtsverhandlung erscheint. Es ist auch nicht üblich. In diesem Fall lässt sich der Staatsanwalt allerdings die Gelegenheit nicht entgehen, seine doch eher spezielle Anklage ausführlich zu erklären.Er wirft der Medizinerin, die rund ein Jahrzehnt als Gefängnisärztin tätig war, mehrfachen Betrug, Urkundenfälschung und unrechtmässige Leistungserwirkung vor. Im Zusammenhang mit ihren ärztlichen Visiten in einem Gefängnis im Kanton Zürich, die sie im Auftrag der Justizdirektion durchführte, habe sie regelmässig tatsachenwidrig Leistungen in Rechnung gestellt, die sie gar nicht erbracht habe, nämlich eine Leistung zur Demenzabklärung und Demenzberatung.Es handelt sich konkret um die Leistung «Kognitive Abklärung und Beratung» gemäss Tarmed-Position 00.0490. Dafür wurden jedes Mal 203 Franken 13 Rappen in Rechnung gestellt. Die Staatsanwaltschaft spricht von über 200 Fällen, die zwischen 2018 und 2021 als Leistung verrechnet worden seien.Newsletter «NZZ Justiz»Das wöchentliche Update zu Kriminalität und Strafwesen – jeden Montag direkt in Ihrem Postfach.Jetzt kostenlos abonnierenWeil die Untersuchung sonst zu aufwendig geworden wäre, hat er sich aber in der Anklage auf lediglich 18 Häftlinge beschränkt, die er im Zufallsprinzip ausgewählt habe. Er habe nicht pauschal alle Fälle anklagen können. Alle zufällig ausgewählten Fälle hätten aber das gleiche Bild gezeigt.16 dieser Insassen habe er befragt, keiner habe sich an eine solche Abklärung erinnern können. Die Arztvisiten hätten oft nur fünf, maximal fünfzehn Minuten gedauert. Bei den Demenzabklärungen handle es sich aber um Standardverfahren, die mit einem Test durchgeführt würden, der viel länger dauere. Die Ärztin habe jeweils eine Leistung von einer Stunde verrechnet.Laut dem Staatsanwalt waren die betroffenen Häftlinge zwischen 22 und 56 Jahre alt. Demenz sei hingegen bei Personen unter 65 Jahren extrem selten, nur ein Promille leide daran. Die Ärztin habe in jenen Jahren jährlich 560 Untersuchungen durchgeführt und in jedem achten Fall, also in 12 Prozent der Fälle, Demenzabklärungen durchgeführt.Diese Demenzabklärungen seien in den Patientenakten aber nie ärztlich dokumentiert worden, obwohl eine ärztliche Dokumentationspflicht bestehe. Sie seien nur verrechnet worden. Es gebe keinen Grund, solche Abklärungen nicht zu dokumentieren.Die Ärztin habe arglistig gehandelt. Denn sie habe gewusst, dass ihre Mitarbeiterin, die für das Rechnungswesen zuständig war, ihr vertraut habe und jeweils nur 30 Minuten Zeit gehabt habe, um 50 Abrechnungen zu prüfen. Die Mitarbeiterin habe zudem gar nicht gewusst, dass es sich bei dieser Tarmed-Position unter dem Titel «Kognitive Abklärung» um Demenzabklärungen handelte. Erst als eine neue Mitarbeiterin angestellt wurde, flog die Sache auf.Der Staatsanwalt beantragt eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 200 Franken (36 000 Franken) bei einer Probezeit von 2 Jahren und 1000 Franken Busse.Geringfügigkeit oder regelmässige Delinquenz?Der Verteidiger plädiert im Hauptantrag, das Strafverfahren sei wegen Geringfügigkeit einzustellen, eventualiter auf Freispruch. Technisch seien die Vorwürfe nach drei Jahren bereits verjährt. Laut der Anklage gehe es um einen Gesamtdeliktsbetrag von rund 3600 Franken. Der Staatsanwalt widerspricht aber, es gehe nicht um Geringfügigkeit, sondern um eine regelmässige Delinquenz in unbestimmt vielen Fällen. Wären alle 200 Verdachtsfälle angeklagt worden, beliefe sich der Betrag auf rund 40 000 Franken innert dreier Jahre.Der Verteidiger argumentiert, dass seine Klientin jährlich ärztliche Leistungen in der Höhe von 550 000 Franken abrechne. Es sei absurd, dass sie wegen «solch absolut lächerlicher Beträge» ihre Karriere aufs Spiel setzen würde. Sie habe im Gegenteil sogar ganz viele erbrachte Leistungen gar nicht in Anspruch genommen, zum Beispiel habe sie Wegstrecken zum Gefängnis nicht verrechnet.Er erklärt die Strafanzeige als Racheakt einer Mitarbeiterin aufgrund eines persönlichen Spannungsverhältnisses. Die Vorwürfe seien nur vorgeschoben. Die verrechneten medizinischen Abklärungen seien in jedem Fall durchgeführt worden. Für die Abrechnung dieser Tarmed-Position gebe es gar keine verbindlichen Vorgaben. Die vollständige Durchführung eines Tests sei nicht notwendig, um diese Leistung zu erbringen. Für die Abrechnung und die Dokumentation dieser Position gebe es zudem gar keine Vorschriften.Das ganze Strafverfahren beruhe auf Unkenntnis des Tarmed-Systems.Der Verteidiger macht Anwaltskosten von 63 000 Franken und einen Verdienstausfall für die Ärztin aufgrund ihres Zeitaufwands für die Strafuntersuchung von 96 000 Franken geltend. Er verlangt zudem 5000 Franken Genugtuung. Das Strafverfahren habe die ganze berufliche Karriere der Ärztin zerstört.Wegen der Komplexität des Falls verzichtet das Bezirksgericht Hinwil am Prozesstag auf eine mündliche Urteilseröffnung. Inzwischen wurde das unbegründete Urteilsdispositiv verschickt. Das Gericht hat die Ärztin des mehrfachen Betrugs in vier Fällen und der mehrfachen Urkundenfälschung in zwölf Fällen schuldig gesprochen. Bei den restlichen Vorwürfen kam es zu Freisprüchen.Die Ärztin wird mit einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 330 Franken bestraft (49 500 Franken). Der Vollzug der Geldstrafe wird bei einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben. Eine Busse wurde nicht ausgesprochen.Das Urteil liegt erst im Dispositiv unbegründet vor. Eine telefonische Auskunft dazu wurde vonseiten des Gerichts nicht erteilt, sondern auf das schriftliche begründete Urteil verwiesen, das erst in mehreren Wochen vorliegen soll.Urteil GG250013 vom 21. 4. 2026, noch nicht rechtskräftig.Passend zum Artikel
Zürcher Ärztin wegen Betrug im Gefängnisalltag verurteilt
Der Staatsanwalt wirft der Ärztin auch Urkundenfälschungen vor. Die Beschuldigte beteuert vor Gericht ihre Unschuld. Es handle sich um eine private Racheaktion einer ehemaligen Mitarbeiterin.












