Die Digitalisierung der deutschen Steuerverwaltung soll einen Zahn zulegen, was Datenschützer und IT-Experten hellhörig machen dürfte. Mit dem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums für das Jahressteuergesetz 2026 bereitet die Regierung den flächendeckenden Einzug von Systemen mit Künstlicher Intelligenz in die Finanzämter vor. Der Gesetzgeber reagiert damit nach eigener Darstellung auf den fachlichen Handlungsbedarf und die Notwendigkeit, das komplexe deutsche Steuerrecht im digitalen Zeitalter noch effizient verwalten zu können.
Die technologische Aufrüstung soll laut dem Entwurf vor allem dazu beitragen, den Erfüllungsaufwand in den Behörden zu senken und die Bearbeitung von Steuererklärungen im Massenverfahren zu beschleunigen. Für die Steuerzahler heißt das im Gegenzug, dass ihre sensiblen Finanzdaten künftig zur Optimierung staatlicher Algorithmen herangezogen werden sollen.
Der Kern der Neuregelung verbirgt sich hinter einer unscheinbaren Anpassung der Abgabenordnung. Konkret geht es um den Paragrafen 29c, der die Nutzung personenbezogener Daten für datentechnische Zwecke regelt. Bislang war es für die Finanzbehörden rechtlich aufgrund des Zweckbindungsgrundsatzes der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sehr schwierig, KI-Systeme mit realen Steuerdaten zu füttern.












