Mini-Ehe mit einem Monat Kündigungsfrist: Gesetz für eine neue Partnerschaftsform ist in VorbereitungWer nicht heiraten will, sich aber während des Zusammenlebens trotzdem absichern möchte, für den könnte ein «Pacs» die Lösung sein. Ein Vorteil: Man kann die Verbindung schnell wieder lösen, ohne finanzielle Rechtsfolgen.30.05.2026, 05.27 Uhr2 LeseminutenSie ist als Alternative zur Ehe gedacht: die formelle Lebenspartnerschaft.Tatsiana Volkava / Moment RF / GettyPaare, die nicht heiraten wollen, können die Modalitäten ihres Konkubinats heute vertraglich regeln und sich gegenseitig absichern. Die Frage ist, ob das reicht oder ob der Staat für diese Partnerschaften neu ein eigenes Rechtsinstitut zur Verfügung stellen soll. In Bundesbern steht man der Idee, eine Alternative zur Ehe zu schaffen, grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Die ständerätliche Rechtskommission hat dieser Tage einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Das neue Institut trägt den Namen formelle Lebenspartnerschaft, auch Pacte civil de solidarité, kurz Pacs, genannt. Sein «Vater» ist der freisinnige Ständerat Andrea Caroni.Unterhaltspflicht, aber getrennte VermögenDer Pacs soll den unverheirateten Paaren den Alltag vereinfachen. Sie sollen sich während ihrer Beziehung ein bisschen absichern können, ohne gleich heiraten zu müssen. Man denkt dabei vor allem an junge Personen bzw. an ältere Semester, die sich noch nicht bzw. nicht noch einmal fest binden wollen. Wer bereits verheiratet ist und eine aussereheliche Liaison pflegt, kann mit dem oder der Geliebten keinen Pacs abschliessen.In gewissen Bereichen soll der Pacs wie die Ehe wirken: Während des Zusammenlebens gilt eine Beistands- und Unterhaltspflicht. Die Familienwohnung wird geschützt (sofern die Partner zusammenwohnen). Jeder Partner kann die Gemeinschaft nach aussen vertreten und Verträge eingehen, um die laufenden Bedürfnisse zu decken. Man darf den urteilsunfähigen Partner vertreten, auch bei medizinischen Massnahmen.Fast wichtiger ist jedoch, wo die formelle Lebenspartnerschaft nicht wirken soll. Hier zeigen sich deutliche Unterschiede zur Ehe. So ändert der Pacs nichts am Zivilstand, am Namen oder am Bürgerrecht. Die jeweiligen Vermögen bleiben getrennt. Beim Erbrecht hat ein Lebenspartner anders als ein Ehegatte keine bevorzugte Stellung und muss in den Kantonen Schenkungs- und Erbschaftssteuern bezahlen. Steuerlich werden die Pacs-Partner wie Alleinstehende behandelt und individuell veranlagt. Auch gibt es keinen Anspruch auf die Teilung der AHV-Gutschriften oder der beruflichen Vorsorge, und der Tod des Partners löst keinen Anspruch auf Hinterlassenenleistungen aus.Einfache Auflösung möglichDer Gesetzesentwurf schlägt zwei Varianten vor, wie ein Pacs abgeschlossen werden kann: entweder auf dem Zivilstandsamt, wie dies heiratswillige Paare tun, oder – um die Einzigartigkeit der Ehe zu betonen – beim Notar durch öffentlich beurkundeten Vertrag.Die Auflösung ist denkbar einfach: Die Pacs-Partner trennen sich entweder gemeinsam oder einseitig, es braucht lediglich eine Erklärung gegenüber dem Zivilstandsamt. Der Pacs gilt nach einer Frist von 30 Tagen als aufgelöst, anschliessend ist man grundsätzlich von jeder Bindung befreit und muss keine finanziellen Rechtsfolgen gewärtigen.Ob es nötig ist, dass der Bund neben der Ehe noch eine weitere Partnerschaftsform staatlich anerkennt, ist eine andere Frage. Sie dürfte in der Vernehmlassung für Diskussionen sorgen.Passend zum Artikel
Kommt die Mini-Ehe mit 30 Tagen Kündigungsfrist?
Wer nicht heiraten will, sich aber während des Zusammenlebens trotzdem absichern möchte, für den könnte ein «Pacs» die Lösung sein. Ein Vorteil: Man kann die Verbindung schnell wieder lösen, ohne finanzielle Rechtsfolgen.










