GastkommentarAndrea Opel und Stefan OesterheltWarum der Vorschlag für eine Bundesvermögenssteuer abzulehnen istWeil der Bund nicht sparen kann, suchen Politiker immer wieder nach neuen Einnahmemöglichkeiten. So steht wieder einmal eine Bundesvermögenssteuer zur Debatte. Eine solche wäre aber nicht ohne weiteres verfassungskonform und würde zudem die Kantone belasten.30.05.2026, 05.30 Uhr3 LeseminutenIn finanziell angespannten Zeiten kommt die Forderung nach einer Vermögenssteuer auf Bundesebene immer wieder auf. Der jüngste Vorstoss stammt vom GLP-Nationalrat Patrick Hässig und wurde im Februar 2026 lanciert. Er schlägt eine Bundesvermögenssteuer mit einem Freibetrag von 5 Millionen Franken und einem Steuersatz von 0,33 Prozent vor. Der Vorschlag versteht sich als Alternative zu höheren Mehrwertsteuern oder Lohnprozenten. Hintergrund sind die Finanzierung der 13. AHV-Rente und der zusätzliche Bedarf bei der Landesverteidigung.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Hinzu kommt die Wahrnehmung, dass Vermögen in den letzten Jahren stärker gewachsen sind als Arbeitseinkommen. Nach dieser Logik soll die Finanzierung eher bei sehr hohen Vermögen ansetzen als beim Konsum oder bei den Löhnen. Der Vorschlag wird deshalb als «smarte Besteuerung» präsentiert, welche die breite Bevölkerung nicht zusätzlich belastet. Bei näherer Betrachtung überwiegen die Nachteile einer Bundesvermögenssteuer ihre Vorzüge jedoch klar.Grundsatz der Allgemeinheit der BesteuerungZunächst ist eine Steuer, die erst ab 5 Millionen Franken greift, verfassungsrechtlich heikel. Eine Vermögenssteuer, die wegen eines hohen Freibetrags nur einen kleinen Teil der Bevölkerung erfasst, steht in einem Spannungsverhältnis zum Grundsatz der Allgemeinheit der Besteuerung. Dieser verlangt, dass grundsätzlich alle zum Steueraufkommen beitragen und die Lasten nicht bloss einer kleinen Minderheit auferlegt werden.Auch aus Sicht der Ökonomen hat die Vermögenssteuer einen schweren Stand, da sie als Substanzsteuer wirken kann. Übersteigt die Steuer die Erträge des Vermögens, läuft sie auf eine staatliche Beschlagnahme von Vermögen hinaus. Betroffen sind insbesondere selbstgenutzte Liegenschaften, Kunst und Unternehmen, namentlich in der Aufbauphase oder in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Hinzu kommen Bewertungsprobleme, was die Vermögenssteuer auch administrativ aufwendig macht. Für ertraglose Vermögenswerte steht die Steuer nicht zuletzt in einem Spannungsverhältnis zur Eigentumsgarantie.International sind allgemeine Vermögenssteuern verpönt, und sie sind daher rar geworden. Unter den OECD-Staaten kennen nur noch Kolumbien, Norwegen und Spanien eine allgemeine Vermögenssteuer.Die rechtlichen und volkswirtschaftlichen Einwände gelten freilich nicht nur für eine Bundesvermögenssteuer, sondern auch für die kantonalen Vermögenssteuern. Deren Abschaffung steht derzeit gleichwohl nicht zur Diskussion. Der Grund liegt vor allem in ihrer guten Budgetierbarkeit gerade für kleinere Kantone und Gemeinden: Vermögenssteuern sind deutlich konjunkturresistenter als Einkommens- und Gewinnsteuern. Was ökonomisch als Schwäche erscheint, ist für kantonale und kommunale Finanzvorsteher ihr grösster Pluspunkt.Für den Bund verfängt dieses Argument jedoch weit weniger, da sein Steueraufkommen von vornherein breiter abgestützt und damit weniger volatil ist. Die Nachteile einer Vermögenssteuer werden auf Bundesebene daher nicht durch eine bessere Planbarkeit aufgewogen. Hinzu kommt, dass eine Bundesvermögenssteuer in direkte Konkurrenz zu den kantonalen Vermögenssteuern träte. Es ist unrealistisch anzunehmen, eine zusätzliche Steuer könne ohne Wegzüge und Ausweichreaktionen auf die Steuerzahler überwälzt werden, zumal ein grosser Teil des Steuersubstrats von einer relativ kleinen und sehr mobilen Bevölkerungsgruppe entrichtet wird. Die Kantone müssten die neue Bundessteuer daher zumindest teilweise durch Senkungen ihrer eigenen Vermögenssteuern kompensieren; in Hochsteuerkantonen wie Genf, der Waadt oder Zürich wohl beinahe vollständig.Steuersubstrat der KantoneIm Ergebnis brächte eine Bundesvermögenssteuer dem Bund Mehreinnahmen, den Kantonen und Gemeinden aber Mindereinnahmen. Der Bund griffe damit in ein den Kantonen überlassenes Steuersubstrat ein. Das ist aus föderalistischer Sicht bedenklich. Dasselbe gilt im Übrigen auch für eine Bundeserbschaftssteuer, die von Volk und Ständen jüngst nicht zuletzt aus dieser Überlegung heraus deutlich verworfen wurde.Der Vorstoss blendet zudem aus, dass Wohlhabende in der Schweiz bereits heute stark belastet werden. Im internationalen Vergleich ist die Vermögenssteuer hoch; je nach Kanton beträgt sie bis zu ein Prozent. Ihre Einnahmen entsprechen rund 1,2 Prozent des BIP und liegen damit über jenen der wenigen anderen OECD-Staaten mit allgemeiner Vermögenssteuer.Hinzu kommt die stark progressive direkte Bundessteuer: Die einkommensstärksten 10 Prozent tragen rund 78 Prozent der Einnahmen. International ungewöhnlich ist ferner, dass es keine Obergrenze für AHV-Beiträge gibt, obwohl diese nur bis zu einem Einkommen von rund 90 000 Franken rentenbildend sind. Gutverdienende leisten damit bereits heute einen überproportionalen Beitrag auch an die Finanzierung der 13. AHV-Rente.Neue Steuern haben es politisch stets schwer. Statt neue Einnahmequellen zu suchen, sollte die Politik auf der Ausgabenseite ansetzen. Umso bedauerlicher ist, dass diese Chance mit dem Entlastungspaket 2027 weitgehend verpasst wurde.Andrea Opel ist Professorin für Steuerrecht an der Universität Luzern; Stefan Oesterhelt ist Partner der Anwaltskanzlei Homburger AG in Zürich.Passend zum Artikel
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