Es gibt so Nachrichten, bei denen man sich fragt, ob Franzosen oder Italiener dabei in schallendes Gelächter ausbrechen würden oder ob alle Klischees, die sie von den Deutschen haben, bestätigt werden. Diese Nachricht gehört sicherlich dazu: Ein Bundesland zieht vor Gericht, um den eigenen Angestellten, hier Erzieherinnen und Erziehern, zu verbieten, die Arbeit niederzulegen. Also kein privates Unternehmen – das Land Berlin selbst, also der demokratisch gewählte Arbeitgeber, lässt seine Anwälte aufmarschieren, um ein Grundrecht aushebeln zu lassen.

Ein gutes Zeichen

Es geht um die Mindestpersonalausstattung in Kitas, um die Entlastung der am Limit arbeitenden Kita-Angestellten und um bessere Ausbildungsbedingungen. Es geht also darum, dass Menschen, die täglich auf unsere Kinder aufpassen, sich nicht reihenweise in den Burnout verabschieden. Und die Antwort des Senats lautet: Klage einreichen.

Dass das Arbeitsgericht Berlin diese Klage am Freitag abgewiesen hat, ist ein gutes Zeichen. Die Richter haben klargestellt, dass die Koalitionsfreiheit aus Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes mehr wiegt als die Angst des Senats, aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder zu fliegen. Die Friedenspflicht reiche nicht so weit, wie das Land es gern hätte. Im Klartext: Ja, ihr dürft streiken, liebe Erzieherinnen und Erzieher.