Quelle: dpa Niedersachsen

29. Mai 2026, 15:59 Uhr

Das Landesarbeitsgericht musste entscheiden, ob VW zwei Mitarbeiter eine höhere Jubiläumsgratifikation nachzahlen muss. (Archivbild)

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VW durfte Mitarbeitern, die am 1. Januar 2025 ein Dienstjubiläum hatten, die Gratifikation nicht kürzen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Niedersachsen nun in den ersten beiden Fällen. VW müsse den beiden die Differenz nachzahlen. Das Gericht bestätigte damit Urteile des Arbeitsgerichts Braunschweig von vergangenem September und wies die Revision durch VW zurück. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Weitere Fälle sind Mitte Juni anhängig.