Quelle: dpa

Aktualisiert am 29. Mai 2026, 12:18 Uhr

Das Landesarbeitsgericht musste entscheiden, ob VW zwei Managern Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen muss. (Archivbild)

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VW muss zwei Mitarbeitern, die sich nach Hinweisen auf Missstände benachteiligt fühlten, keinen Schadenersatz zahlen. Die Klagen der beiden wurden vom Landesarbeitsgericht auch in zweiter Instanz zurückgewiesen. Laut Gericht verlangen die beiden zusammen 7,5 Millionen Euro von ihrem Arbeitgeber. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision vorm Bundesarbeitsgericht wurde ausdrücklich zugelassen.