InterviewAttentat in Winterthur: «Der Tatverdächtige war zum Zeitpunkt seines Austritts schwer krank und zeigte Anzeichen für einen psychotischen Schub»Der Forensiker Jérôme Endrass sagt, weshalb der mutmassliche Attentäter trotz seinem Zustand aus der Psychiatrie entlassen wurde. Das sei auch politisch so gewollt.29.05.2026, 16.05 Uhr5 LeseminutenJérôme Endrass sagt: «Natürlich denken die behandelnden Ärzte eine Fremdgefährdung mit, aber sie machen keine Risikoeinschätzung.»PDEin 31-jähriger schweizerisch-türkischer Doppelbürger hat am Bahnhof in Winterthur für Panik gesorgt. Der Mann attackierte am Donnerstagmorgen mehrere Passanten mit einem Messer. Drei Männer wurden bei dem Attentat verletzt, einer von ihnen musste im Spital notoperiert werden. Laut Zeugen hat der mutmassliche Täter bei seiner Attacke «Allahu akbar» («Gott ist grösser») gerufen haben.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Kurz nach dem Anschlag wurde bekannt, dass der Attentäter erst kurz zuvor aus der Psychiatrie entlassen worden war. Später bestätigte sich, dass er sich lange in der Winterthurer Islamistenszene bewegt hatte. Er kam auch auf den Radar der Behörden, weil er sich als glühender IS-Anhänger zeigte, aber auch als psychisch labiler Eigenbrötler.Jérôme Endrass ist Professor für forensische Psychologie an der Universität Konstanz und stellvertretender Leiter des Amtes für Justizvollzug und Wiedereingliederung des Kantons Zürich. Er sagt, weshalb der Mann trotz seinem Zustand aus der Psychiatrie entlassen wurde und weshalb für ihn ein islamistisches Motiv bis jetzt fraglich ist.Herr Endrass, drei Tage vor der Tat, am 25. Mai, hat sich der 31-jährige Tatverdächtige über den Notruf bei der Polizei gemeldet und wirre Aussagen gemacht. Er wurde daraufhin in die Integrierte Psychiatrie Winterthur (IPW) eingewiesen. Trotzdem wurde er bereits wenige Tage später wieder entlassen. Wie beurteilen Sie dieses Vorgehen?Eine Einweisung per fürsorgerische Unterbringung ist in einem solchen Fall richtig. Der Mann hat wirre Aussagen gemacht und ein möglicherweise psychotisches Verhalten gezeigt. Ein solches Vorgehen gehört in den psychiatrischen Kliniken zum Standard und kommt sehr häufig vor. Allein an der IPW gibt es rund eintausend fürsorgerische Unterbringungen pro Jahr. Durchschnittlich bleiben eingewiesene Personen siebzehn Tage in einer Klinik, es gibt aber auch sehr viele Eingewiesene, die wie der spätere Attentäter nur wenige Tage bleiben und dann wieder entlassen werden.War der mutmassliche Täter denn zum Zeitpunkt seines Austritts aus der Klinik noch psychotisch?Das wird man nun untersuchen müssen. Aber nach jetzigem Kenntnisstand war der Tatverdächtige zum Zeitpunkt seines Austritts schwer krank und zeigte Anzeichen für einen psychotischen Schub. Dazu passt auch sein Verhalten. Er redete wirr, war ungepflegt, ging ungezielt und ungesteuert vor. Es gab allerdings bei ihm keine Anzeichen für eine akute Bedrohungslage. Sonst hätte man ihn nicht gehen lassen.Newsletter «NZZ Justiz»Das wöchentliche Update zu Kriminalität und Strafwesen – jeden Montag direkt in Ihrem Postfach.Jetzt kostenlos abonnierenWenn er noch psychotisch war: Hätte man ihn dann nicht länger festhalten müssen?Nicht, wenn es für den behandelnden Arzt keine Hinweise auf eine Bedrohungslage gibt. Man muss auch wissen, dass mit einer Einweisung per fürsorgerische Unterbringung in erster Linie überprüft wird, ob bei einer Person eine Selbstgefährdung vorliegt. Natürlich denken die behandelnden Ärzte eine Fremdgefährdung mit, aber sie machen keine Risikoeinschätzung.Also entscheidet man sich im Zweifelsfall für eine Entlassung?Das ist auch politisch so gewollt. Man will die Betroffenen so lange wie nötig, aber nicht unnötig lange in einer Klinik festhalten. Für die Ärzte sind das jeweils sehr schwierige Entscheidungen. Sie müssen sich nicht nur die Frage stellen, ob es einen Betreuungsbedarf gibt, sondern auch jene, ob kein anderer Weg als eine stationäre Behandlung möglich ist. Denn diese gilt als Ultima Ratio. Es ist zudem nicht möglich, bei jedem psychotischen Patienten das volle Programm aufzufahren und ihn festzuhalten. Das würde die Kliniken völlig überlasten und dem Wesen des Rechtsstaats widersprechen.Aber beim mutmasslichen Täter gab es sogar zwei Risikofaktoren. Er fiel in der Vergangenheit nicht nur wegen seiner Labilität, sondern auch wegen seiner fundamentalistischen Gesinnung auf. Er kam auf den Radar der Behörden, weil er sich im islamistischen Milieu bewegte und als glühender IS-Anhänger galt. Werden die behandelnden Ärzte in einer Klinik über solche Bezüge informiert?Nein, darüber werden die Ärzte nicht informiert. Das ist auch politisch so gewollt, weil man keinen gläsernen Bürger will. Die Kliniken haben keinen Zugriff auf Justizakten, umgekehrt haben auch Polizei und Justiz keinen Zugang zu medizinischen Dokumenten. Das kann erst im Rahmen eines Strafverfahrens geschehen, sonst fehlen die rechtlichen Grundlagen.Ist das nicht ein Systemfehler? Man weiss schliesslich von früheren Fällen aus der Schweiz und dem Ausland, dass die Kombination aus psychischer Labilität und extremistischer Ideologie eine äusserst gefährliche Mischung ist.Das ist letztlich eine Frage, die die Gesellschaft und die Politik beantworten müssen. Wie viele Informationen dürfen zwischen Behörden über Bürger fliessen? Es gibt Länder, in denen sehr viel möglich ist, die Schweiz ist da zurückhaltender. Wie nützlich solche Informationen für einen Klinikarzt aber sind, ist umstritten. Das sieht man auch beim jetzigen Tatverdächtigen. Es gab bei ihm in der Vergangenheit zwar eine islamistische Radikalisierung, aber es finden sich, nach meinem Kenntnisstand, keine Hinweise auf eine extremistische Gewalttat. Es wäre also gut möglich, dass er auch dann aus der Klinik entlassen worden wäre, wenn dem Arzt die Information vorgelegen hätte.Aber psychisch labile Einzeltäter stellen die grösste Terrorgefahr dar.Ja, im Bereich des Extremismus ist das in der Schweiz derzeit eindeutig so. Das kann sich aber auch wieder ändern.Und ein islamistisches Motiv ist zumindest naheliegend. Der Mann bewegte sich in einem radikalen Milieu und hat während seiner Messerattacke «Allahu akbar» gerufen.Das Motiv ist aus meiner Sicht sehr fraglich. Eine Psychose ist ja gerade dadurch charakterisiert, dass sie das Denken massiv stört. Betroffene greifen deshalb auf Dinge zurück, die einmal sehr präsent waren. Im Moment scheint es, als ob der Mann sehr zufällig zugestochen habe, was ungewöhnlich ist für ideologisch motivierte Attentäter. Diese gehen normalerweise zielgerichteter vor. Islamistische Täter etwa greifen Symbole des Westens, jüdische Bürger und Einrichtungen oder andere Muslime an, die aus Sicht der Attentäter ihren Glauben falsch ausleben.Die IPW hat auf die Kritik reagiert. Die Verantwortlichen haben eine externe Administrativuntersuchung in Auftrag gegeben, um das Vorgefallene zu untersuchen. Ist die Kritik gerechtfertigt?Grundsätzlich kann ich sagen, dass die Klinik und ihre Ärzte eine hervorragende Arbeit in einem schwierigen Umfeld machen. Auch wenn sich die Einschätzung in diesem Fall als fehlerhaft entpuppt hat. Man darf nicht vergessen, dass es allein an der IPW jährlich zu rund eintausend fürsorgerischen Unterbringungen kommt. Das sind alles Fälle von schwer psychisch erkrankten Personen. Der Vorwurf, dass man eine schwere Straftat hätte vorhersehen können, ist deshalb nicht gerechtfertigt. Ich halte es aber für richtig, dass die Klinik den Fall nun untersucht. Denn Verbesserungsmöglichkeiten gibt es immer.Kann man denn Gewalt von psychisch Kranken überhaupt vorhersehen?Man unternimmt im Kanton Zürich schon sehr viel. Die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und medizinischen Einrichtungen funktioniert. Es gibt ein gut etabliertes Bedrohungsmanagement, um potenziell gefährliche Personen anzusprechen und zu überwachen. Natürlich kann man es noch optimieren, aber vieles von dem, was in einem Rechtsstaat möglich ist, hat man bereits ausgeschöpft. Letztlich bleibt ein Restrisiko. Mir ist aber klar, dass das für die Opfer wie Hohn klingt.Und wie geht es für den Täter nun neben den strafrechtlichen Ermittlungen weiter?Man wird ihn nun in einer geeigneten Einrichtung untersuchen und begutachten müssen. Was für eine psychische Störung lag zum Tatzeitpunkt vor? War er überhaupt schuldfähig, und braucht es eine Massnahme? All diese Fragen werden nun geklärt werden müssen.Einen Tag nach dem Anschlag hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen in dem Fall übernommen. Sie muss nun klären, was den Täter zur Tat getrieben und ob ihn ein islamistisches Motiv zur Terroraktion geführt hat.Passend zum Artikel
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