Quelle: dpa Nordrhein-Westfalen
29. Mai 2026, 14:42 Uhr
Im April 2025 konnte ein Kind nicht gerettet werden. (Archivbild)
© Justin Brosch/dpa
Im Fall eines in einem Schwimmbad in Hamm ertrunkenen sechsjährigen Jungen wird es keinen Gerichtsprozess geben. Das Amtsgericht Hamm lehnte die Eröffnung eines Hauptverfahrens ab, sagte eine Sprecherin des Gerichts auf dpa-Anfrage. Gründe dafür könnten zunächst nicht genannt werden. Die Staatsanwaltschaft Dortmund hatte Anklage gegen mehrere Bademeister wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen erhoben. «Die Glocke» berichtete über die ablehnende Entscheidung des Amtsgerichts.










